2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2012


Aufgrund des § 95 GO LSA in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 10.10.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht
um

vermindert
um 

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschließlich Nachträge festgesetzt auf

 

Euro

Euro

Euro

Euro 

Ergebnisplan

die ordentlichen Erträge

die ordentlichen Aufwendungen

die außerordentlichen Erträge

die außerordentlichen Aufwendungen



44.592.300

47.891.000

0


0



1.224.100

435.500

0


0



27.600

2.600

0


0



45.788.800

48.323.900

0


0

Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen

Aus Investitionstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen

Aus Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen


44.607.700
44.837.400


6.682.100
6.994.700



0
2.800.900


1.041.500
638.900


459.200
559.000



0
637.100


79.000
213.500


1.729.400
1.949.600



0
97.000


45.570.200
45.262.800


5.411.900
5.604.100



0
3.341.000

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird von 8.809.300 € auf 8.983.800 € geändert.

Haushaltsjahr

bisher

erhöht/vermindert

festgesetzt

2013

6.349.300 EUR

./. 858.500 EUR

5.490.800 EUR

2014

1.922.200 EUR

./. 40.200 EUR

1.882.000 EUR

2015

537.800 EUR

+ 1.073.200 EUR

1.611.000 EUR


§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden dürfen, wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden nicht geändert.

Ausgefertigt:

Naumburg, den 15.10.2012

gez. Bernward Küper                   (Siegel)
Oberbürgermeister

Diese 2. Nachtragshaushaltssatzung 2012 wurde der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises ange-zeigt. Da ein Teil der durch Verpflichtungsermächtigungen geplanten Investitionen im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 489.000 € durch eine Kreditaufnahme im Rahmen des STARK III - Programms finanziert werden soll, war dieser Teil der Verpflichtungsermächtigungen genehmigungspflichtig.

Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 15.11.2012 wurde der 2. Nach-tragshaushalt 2012 bestätigt und mit Anordnungen versehen.

Die vorstehende 2. Nachtragssatzung 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung LSA liegen die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 26.11. - 04.12.2012 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg, Eingang Herrenstraße, öffentlich aus.

Naumburg, den 20.11.2012

gez. Bernward Küper                   (Siegel)
Oberbürgermeister

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