2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 95 GO LSA in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 10.10.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des |
| Euro | Euro | Euro | Euro |
Ergebnisplan |
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Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: |
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§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird von 8.809.300 € auf 8.983.800 € geändert.
Haushaltsjahr | bisher | erhöht/vermindert | festgesetzt |
2013 | 6.349.300 EUR | ./. 858.500 EUR | 5.490.800 EUR |
2014 | 1.922.200 EUR | ./. 40.200 EUR | 1.882.000 EUR |
2015 | 537.800 EUR | + 1.073.200 EUR | 1.611.000 EUR |
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden nicht geändert.
Ausgefertigt:
Naumburg, den 15.10.2012
gez. Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister
Diese 2. Nachtragshaushaltssatzung 2012 wurde der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises ange-zeigt. Da ein Teil der durch Verpflichtungsermächtigungen geplanten Investitionen im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 489.000 € durch eine Kreditaufnahme im Rahmen des STARK III - Programms finanziert werden soll, war dieser Teil der Verpflichtungsermächtigungen genehmigungspflichtig.
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 15.11.2012 wurde der 2. Nach-tragshaushalt 2012 bestätigt und mit Anordnungen versehen.
Die vorstehende 2. Nachtragssatzung 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung LSA liegen die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 26.11. - 04.12.2012 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg, Eingang Herrenstraße, öffentlich aus.
Naumburg, den 20.11.2012
gez. Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister
Angehängte Dateien:
Nachtragshaushaltssatzung (164 K)

