Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Naumburg (Saale) ist bemüht seine Website im Einklang mit dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.naumburg.de veröffentlichten Internetseiten der Stadtverwaltung Naumburg Saale sowie den nachgeordneten Bereichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite/n www.naumburg.de; www.hussiten-kirschfest.de; www.naumburger-naechte.de; www.naumburger-weinfest.de; www.naumburger-strassentheatertage.de; www.naumburg-im-advent.de sind wegen der folgenden Ausnahmen mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise nicht vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Hintergrundkarten in Inhalten, welche Karten bereitstellen (wie z.B. Artikel oder Veranstaltungskalender) können nicht als Kontrastversion dargestellt werden.
  • Videoinhalte besitzen nicht immer einen direkten Untertitel.
  • Captcha-Abfragen bei Kontaktformularen stehen nur als Bildversion (Text aus Bild erkennen) zur Verfügung und bieten keine Alternative


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.04.2021 erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mit Hilfe des Kontaktformulars "Digitale Barriere melden" mitteilen oder uns per E-Mail an info[at]naumburg-stadt.de zusenden.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedbackmechanismus (durch bspw. Kontaktformular) eingehenden Mitteilungen ist:

Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
SSt. Öffentlichkeitsarbeit und Sitzungsdienst
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)


Durchsetzungsverfahren

Wenn eine Barriere gemeldet wurde und nach angemessener Zeit keine zufriedenstellende Abhilfe geleistet wird, besteht die Möglichkeit sich an die Ombudsstelle, nach § 16d Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA), zu wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den telefonischen und postalischen Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt.

Kontaktdaten der Ombudsstelle:
per E-Mail:
Landesfachstelle: landesfachstelle[at]ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle[at]ukst.de
Ombudsstelle: ombudsstelle[at]ukst.de

per Telefon:
+49 3923 751 - 175

per Post:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt


Liste der Bundes- und Landesgesetze, die die EU-Richtlinie 2102 umsetzen:

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© Matthias Mann E-Mail