Vereinigte Naumburger Waisenversorgungsanstalt

Kommunale Stiftung bürgerlichen Rechts  

Zusammenschluss der Naumburger Altstiftungen

  • Waisenversorgungsanstalt
  • St. Jakobs- u. Heiligen-Geist-Hospital
  • Overwegsches Brüderstift
  • Milde Stiftungskasse

Unser Motto: „"Helfen - und darüber reden!"

Die Sammelstiftung „Vereinigte Naumburger Waisenversorgungsanstalt" („VNW") wurde nach der möglichen Wiederbelebung der Stiftungslandschaft in den neuen Bundesländern durch die Zusammenlegung von vier, dem sozialen Stiftungszweck gewidmeten Naumburger Altstiftungen im Jahre 1997 ins Leben gerufen und namentlich der bedeutendsten Altstiftung, der „Waisenversorgungsanstalt", angelehnt.

Die Altstiftung „Waisenversorgungsanstalt" geht auf die Initiative mehrerer Naumburger Bürger des 18. Jahrhunderts zurück.
Das erste Legat i. H. von 800 Gulden zur Errichtung eines Waisenhauses resultierte 1736 aus dem Vermächtnis des Stuhlschreibers Christian Frecht.
Doch auch der Hofrat Johann Christian Georgi hatte einen Teil seines Vermögens vor seinem Tode 1735 diesem Zwecke versprochen, was dann auch vom Vormund der Georgischen Kinder i. H. von 400 Gulden erfüllt wurde.
Weitere Zuwendungen zur Waisenversorgung verfügten der Ratsassessor Kehrbach und der Kaufmann Röhse.
Doch erst durch die testamentarische Verfügung seines Vermögens und insbesondere der Widmung seines Wohnhauses für die Einrichtung gilt der Oberkämmerer Johann Frentzel nach seinem Tod 1740 als der eigentliche Gründer eines Waisenhauses in Naumburg.
Nach Umbauten und Reparaturen wurde am 31.12.1743 das Waisenhaus in geschlossener Pflege übergeben.
Schließlich erfolgte dann am 01.April 1826 die Umwandlung in eine Waisenversorgungsanstalt mit Privaterziehung in Familien, was sich als wesentlich kostengünstigere Betreuungslösung erwiesen hatte. Die Anstalt stand unter der Aufsicht des Magistrats der Stadt.

Die Altstiftung „Milde Stiftungskasse" wurde 1818 aus der gemeinschaftlichen Verwaltung diverser Stiftungsfonds, die sich bei der Stadt befanden, heraus gegründet.

Die Altstiftung „Overwegsches Brüderstift" wurde 1849 zur Schaffung von billigem Wohnraum für hilfsbedürftige Naumburger Familien gegründet. Initiator und Gründer der Stiftung war der Kaufmann Carl Christian Overweg mit einem Kapital von 4000 Talern, das durch seine Neffen August, Gustav und Otto Overweg um je 1000 Taler „zur gemeinschaftlichen Beförderung des guten Werkes" aufgestockt wurde. Diese 7000 Taler wurden unter dem Namen „Overwegsches Brüderstift" dazu bestimmt, Personen und Familien gesunde Wohnungen zu verschaffen. Ein geeignetes Hausgrundstück zur Umsetzung des Stiftungsgedankens konnte der Stiftungsgründer „aus dem Nachlass seines unglücklichen, am 01. Juli 1846 in Schwermut gestorbenen Bruders, Gustav August Overweg", ankaufen und darauf „an Stelle der abgebrochenen Scheunen hinter der Stadtmauer ein großes massives Wohngebäude mit 32 gesonderten Wohnungen - das nunmehrige Brüderstift - vom Grunde neu ausführen".
Aus dem Sammlungserlös während einer Feier zu Ehren der Goldenen Hochzeit des Kaiserpaares, aus Sparkassenüberschüssen und aus Kreditmitteln erfolgte 1881 eine Erweiterung des „Overwegschen Brüderstifts" um einen Anbau mit weiteren 12 Wohnungen.

Die Altstiftung „Vereinigtes St. Jakobs- und Heiligen-Geist-Hospital" wurde 1854 als wohltätige Anstalt zur Unterbringung über 60 Jahre alter allein stehender Bürgerinnen und Bürger gegründet.

Im Verständnis der DDR galten Stiftungen als „nicht mehr benötigte Relikte überlebter Gesellschaftsordnungen". Dem gemäß wurden auch in Naumburg Anstrengungen unternommen, sie aufzulösen und ihren Grundbesitz sowie Immobilien in Volkseigentum zu überführen. Entsprechende Beschlusslagen der jeweiligen Räte der Stadt Naumburg aus den Jahren 1966 und 1983 fanden aber keine Zustimmung der Aufsichtsbehörde beim Rat des Bezirkes Halle. So bestand also die Stiftungslandschaft Naumburgs quasi ruhend fort, weshalb ihre Wiedererrichtung und vermögensrechtliche Wiederherstellung ein Gebot der Wende wurden. Nachdem 1994 die größte Altstiftung, die „Waisenversorgungsanstalt" wiederbelebt werden konnte, schloss sich die der kleineren Altstiftungen an und folgend sinnvoller Weise gleich die Zusammenfassung zur Sammelstiftung „VNW".
Ab dem Jahr 1992 wurden durch die Stadt Naumburg als Verwalter der Stiftungen die Wiederzuordnungen des Alteigentums beantragt. Die Stiftungen kamen aber auch dann nicht problemlos oder gar automatisch zu ihrem früheren Eigentum. Viele Enteignungen sind irreversibel, in vielen Fällen ziehen sich die Einzelfallentscheidungen bis zum heutigen Tag hin; Entschädigungen für irreversiblen Eigentumsentzug konnten bisher auch nur in Einzelfällen geklärt werden.
Mit Hilfe des zurück geführten Eigentums gelang es jedoch von Jahr zu Jahr mehr, den Willen und die sozialen Grundsätze der einstigen Stiftungsgründer wieder zu beleben und umzusetzen. Die Einnahmesituation aus Vermietungen und Verpachtungen des Grund- und Immobilienbesitzes ist dabei bestimmend. Darüber hinaus ist die Sanierung und Modernisierung der Wohnsubstanz in Stiftungshäusern bitter nötig, denn hier hat sich nicht nur jahrzehntelanger Reparaturstau ergeben sondern teilweise schon ruinöser Verfall.