Allgemeine Informationen zum Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigen Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld: Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum. Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeld kann von

  • Mietern und Heimbewohnern als Mietzuschuss sowie von
  • Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss beantragt werden, sofern sie den Wohnraum selbst nutzen.

Ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der monatlichen Miete oder Belastung ab.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann persönlich, postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Die entsprechenden Antragsformulare können Sie sich vor Ort in der Wohngeldstelle, Friedrich-Fröbel-Straße 44, 06618 Naumburg (Saale), oder im Bürgerbüro abholen. Sie können die Antragsformulare auch online ausfüllen und drucken diese selbst. Hierfür verwenden Sie bitte die vorgeschriebenen Formulare. Sie stehen auf nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung. Wohngeld - Ministerium für Infrastruktur und Digitales (sachsen-anhalt.de)

Zusätzlich sind dem Wohngeldantrag auf Mietzuschuss, Lastenzuschuss oder für Heimbewohner ein ausgefülltes Formular zu den ergänzenden Angaben (Link) und die unterschriebene Erklärung zum Datenschutz (Link) beizufügen.

Sofern Sie einen Wohngeldantrag für Mietzuschuss stellen, fügen Sie bitte eine Vermieterbescheinigung (Link) bei.

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird in der Regel vom Beginn des Antragsmonats an für die Dauer von zwölf Monaten gewährt.

Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst von dem Monat an gezahlt wird, in dem der Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht wird.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Antragsberechtigt für Wohngeld sind u.a. Lohn- und Gehaltsempfänger, Arbeitssuchende (ALG I-Empfänger), selbstständig Tätige, freiberuflich Tätige, Rentner, Auszubildende, Studenten und Elterngeld-Empfänger (Aufzählung ist nicht abschließend).

Für die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigten Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, besteht zusätzlich zum Wohngeldanspruch ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Für diese Leistungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die überwiegend als Sach- beziehungsweise Dienstleistungen gewährten Leistungen werden nicht auf das Wohngeld angerechnet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

Bezieher von Transferleistungen, bei denen die Kosten für die Unterkunft und Heizung bereits erbracht werden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu zählen u.a. Leistungen wie

  • Bürgergeld (Arbeitslosengeld II),
  • Sozialgeld nach dem SGB II,
  • Grundsicherung nach dem SGB XII,
  • Zuschüsse für Auszubildende und Studierende zu den Unterkunftskosten nach dem SGB II (BAB oder BAföG),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XI oder
  • Leistungen nach dem AsylbLG.

Wohngeld kann außerdem nicht gewährt werden für Haushalte, die die Einkommensgrenze überschreiten oder zu wenig Einkommen vorhanden ist, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken.

Sollten Sie Zweifeln haben, ob in ihrem Fall ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kontaktieren Sie gern die Wohngeldstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gern.

In welcher Höhe wird Wohngeld gezahlt?

Gerne können Sie den online Wohngeldrechner nutzen und bereits vorab als Orientierung nutzen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der Wohngeldbehörde nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Der Wohngeldrechner ersetzt nicht den Antrag auf Wohngeld. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

Link zum Wohngeldrechner:
BMWSB - Themen - Neuer Wohngeld-Rechner (gültig seit 01. Januar 2023) (bund.de)

25.07.2023

© Matthias Mann E-Mail