Im staatlich anerkannten Heilbad Bad Kösen wird Kurtaxe erhoben.
Allgemeines
Der Teil der Stadt Naumburg, der der ehemaligen Stadt Bad Kösen in ihren Gemeindegrenzen von 1990 entspricht, ohne deren ehemalige Ortsteile Fränkenau, Hassenhausen, Kleinheringen, Kukulau, Punschrau, Rödigen, Saaleck, Schieben, Schulpforte, Stendorf und Tultewitz ist als Heilbad staatlich anerkannt.
Zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Tourismus und der Erholung dienen, erhebt die Stadt Naumburg (Saale) für den als Erhebungsgebiet ausgewiesenen Teil des Stadtgebietes eine Kurtaxe.
Die Kurtaxe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt oder in Anspruch genommen werden. Ausreichend ist diesbezüglich allein die bestehende Möglichkeit der Benutzung der jeweiligen Einrichtungen. Die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
Zahlungspflichtige
Kurtaxpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt übernachten oder sich sonst über Nacht aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes in der Stadt Naumburg (Saale) zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen geboten wird.
Höhe der Kurtaxe
Die Kurtaxe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen und saisonabhängig erhoben.
An- und Abreise gelten als ein Tag.
Die Höhe der Kurtaxe inkl. MwSt. beträgt pro Tag:
vom 01.04. bis 31.10. - 2,00 € pro Person | vom 01.11. bis 31.03. - 1,50 € pro Person
Jahreskurtaxe 75,00 € pro Person
Befreiungen und Ermäßigungen
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
- Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes im Erhebungsgebiet aufhalten sowie Teilnehmer an beruflichen Tagungen, beruflichen Lehrgängen und beruflichen Fortbildungen
- Verwandte, Besucher oder Gäste von Personen, die ihre Hauptwohnung im Erhebungsgebiet haben, wenn diese ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden
- Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises - sowie deren Begleitpersonen, wenn diese laut Ausweis erforderlich sind
- Teilnehmer von Klassenfahrten, Schulfahrten, Trainingslagern und Probelagern in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sowie deren Aufsichtspersonen
- Trainer und Aufsichtspersonen von Kinder- und Jugendgruppen
- Inhaber einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet
- Patienten und deren Begleitpersonen von Kliniken, die Betten als Akutkrankenhaus vorhalten.
Die Stadt Naumburg (Saale) kann Sondervereinbarungen über die Höhe des Kurbeitrages abschließen oder vom Kurbeitrag befreien, wenn es das Interesse der Stadt rechtfertigt oder eine soziale Härte vorliegt. Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.