Eine Sitzung des Ortschaftsrates Bad Kösen findet am Dienstag, dem 2. 5. 2017, 18.30 Uhr im Hotel und Restaurant "Schöne Aussicht", Ilskeweg 1, 06628 Naumburg (Saale) OT Bad Kösen, statt.
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Bezeichnung: „Vorkaufsrechtssatzung Am Salztor 5 und 6“
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288ff) folgende Änderung der Entgeltordnung
Auf der Grundlage von § 45 Abs. 2 Ziff.6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA vom 17.06.2014, GVBl. LSA S. 288ff) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 15.03.2017 folgende Entgeltordnung für die Benutzung der Saale-Fähre ... [mehr]
Aufgrund des § 10 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GvBl. LSA S. 288ff) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 14.12.2016 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung [mehr]
Anmeldung schulpflichtiger Kinder in den zuständigen Grundschulen der Stadt Naumburg für das Schuljahr 2018/2019 Auf der Grundlage des § 37 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2013 (GVBI. LSA 2013, 68), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBI LSA S. 89, 94) werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2018 das
Als Olympiateilnehmer im Gehen (1960), als aktives Mitglied der „Alten 53er“ und Mitglied des Naumburger Gemeinderats hat er wesentlich zur Entwicklung der Stadt beigetragen.
Auf der Grundlage von § 7 (1) Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt – LÖffZeitG LSA) vom 22. November 2006 (GVBl. LSA, S. 528) erlaubt die Stadt Naumburg (Saale) den Verkaufsstellen in Naumburg (Saale) und dazugehörigen Ortsteilen am 25.06.2017 aus Anlass des Kirschfestes und am 27.08.2017 anlässlich des
Auf Grundlage des § 45 Abs. 2 Ziff.6 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) in Verbindung mit § 11 Sportfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SportFG LSA) in der jeweils gültigen Fassung beschloss der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung vom 14.12.2016 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Naumburg (Saale):
Der Stadt Naumburg wurden Fördermittel aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt“ gewährt. Mit diesen Fördermitteln und den erforderlichen Eigenmitteln ist die Sanierung des Dorfteiches im Ortsteil Tultewitz vorgesehen.
Öffentliche Bekanntmachung zum Sanierungsgebiet der Stadt Naumburg (Saale) „ALTSTADT“ nach § 27 a VwVfG Sanierungsgebiet der Stadt Naumburg (Saale) „ALTSTADT“ - vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen
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