Amtliche Bekanntmachung Stadt Naumburg (Saale)
Entgeltordnung für die Benutzung der Fähre Naumburg (Saale) Blütengrund
Auf der Grundlage von § 45 Abs. 2 Ziff.6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA vom 17.06.2014, GVBl. LSA S. 288ff) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 15.03.2017 folgende Entgeltordnung für die Benutzung der Saale-Fähre Blütengrund beschlossen:
1. Fährentgelte
Tarife:
Je Person 1,00 €
Je Fahrrad 0,50 €
Je Hund 0,50 €
Das festgesetzte Entgelt bezieht sich jeweils auf eine Überfahrt.
2. Entgeltbefreiungen und Ermäßigungen
Schwerbehinderte mit einem grün-/orangefarbenen Ausweis haben freie Fahrt für die behinderte Person und die Begleitperson. Bei Personen unter 12 Jahren ermäßigt sich das Entgelt auf 0,50 €.
3. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.04.2017 in Kraft.
Ausgefertigt:
Naumburg, den 21.03.2017
gez. Bernward Küper
Oberbürgermeister