Entgeltordnung für Eintrittspreise des „Theaters Naumburg“ ab Spielzeit 2017/18

Entgeltordnung für Eintrittspreise des „Theaters Naumburg“ ab Spielzeit 2017/18

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288ff) folgende Änderung der Entgeltordnung für Eintrittspreise des „Theaters Naumburg“ ab der Spielzeit 2017/18 beschlossen:

1. Kinder- und Jugendtheater                                                           

    Anrecht    
Vorschüler  1.-4. Klasse 1,50 Euro
Schüler  2,50 5.-13. Klasse  2 Euro
Erwachsene 6 Euro     


Für Premieren erhöhen sich diese Preise jeweils um 1,00 Euro.

Workshops                      freie Preisgestaltung je nach Aufwand
Klassenzimmerstück       freie Preisgestaltung je nach Aufwand

2. Abendspielplan

Erwachsene 12,00 Euro
ermäßigt       8,00 Euro                        
Schüler und Studenten       7,00 Euro
Für Premieren erhöhen sich die Preise um jeweils 3,00 Euro.

3. Sommertheater

Erwachsene  15,00 Euro
ermäßigt        10,00 Euro
Schüler  und Studenten     8,00 Euro
Für die Premieren erhöhen sich diese Preise um 3,00 Euro.

4. Sonderveranstaltungen

freie Preisgestaltung je nach Veranstaltung

5. Eigene Vorstellungen mit Gästen und Veranstaltungen an anderen Orten

Erwachsene 15,00 €
ermäßigt       10,00 Euro
Schüler und Studenten      8,00 Euro

6. Ermäßigungen, Rabatte usw.

Auszubildende, Bundesfreiwillige, Arbeitslose, Senioren und Schwerbeschädigte sind bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises ermäßigungsberechtigt. Notwendige Begleitpersonen sind frei.
Bei Gastspielen im Kinder- und Jugendbereich sowie Sonderveranstaltungen im Abendspielplan können keine Anrechtspreise bzw. Ermäßigungen gewährt werden. 
Abweichend von dem oben festgelegten gelten außerdem folgende Ermäßigungen:
a) Abonnement Typ 1 – 4              Rabatt 1,00 € / Vorstellung
b) Die Intendanz des Theaters kann bei eigenen Produktionen Freikarten und Dienstkarten ausgeben. Das Frei- und Dienstkartenkontingent darf 2 % der Kartenkapazität in der Spielzeit nicht überschreiten.
c) Die Intendanz des Theaters ist befugt, bei Sonderaktionen zu Werbezwecken von den festgesetzten Preisen abweichende Preise festzulegen.

7. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt nach Bekanntmachung im Naumburger Tageblatt in Kraft.

Ausgefertigt:
Naumburg (Saale), den 05.04.2017

gez. Bernward Küper             - Siegel -
Oberbürgermeister

 

© Felix Prescher E-Mail

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