Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52/8

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung

Amtliche Bekanntmachung Stadt Naumburg (Saale)

 

Bebauungsplan der Innenentwicklung

Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße"

 

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung – Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße" gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücke 783, 684 sowie Teile der Flurstücke 782, 680, 302/10 sowie 302/5, alle Flur 3, Gemarkung Naumburg.

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das Bebauungsplangebiet ist auf dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Für die betreffenden Flurstücke des Geltungsbereiches (s. u.) hatte die Stadtverordnetenversammlung (Naumburg (Saale) am 19.02.1992 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Kasernen im Bereich der Weißenfelser Straße" beschlossen. Der vorliegende Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße" wird zukünftig aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 "Kasernen im Bereich Weißenfelser Straße" ausgegliedert und als eigenständiger Bebauungsplan weitergeführt.

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat mit Beschluss vom 06.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße" in der Fassung vom 20.12.2018, mit Begründung und Anlagen hierzu gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses wurde gegenüber dem zur Beschlussfassung für die öffentliche Auslegung in Teilen geringfügig geändert. Die Änderung betrifft die südöstliche Grenze (Flurstücke Flur 3 Nr. 302/10, 302/5 (s. u.).

Ziel und Zweck der Planung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße", Naumburg (Saale), sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Drogeriemarktes mit rd. 750 m² Verkaufsfläche sowie weiterer gewerblich oder verwaltungsbezogen nutzbarer Flächen am Standort geschaffen werden. Gleichzeitig wird die Erschließung des Planbereiches gesichert und eine Anbindung an den benachbarten Lidl-Markt ermöglicht. Diese Bauleitplanung dient der Entwicklung des Stadtteilzentrum "Uta-Zentrum".

Mit der Ansiedlung des Drogeriemarktes wird die für das Wohnumfeld hohe Versorgungsbedeutung des Zentralen Versorgungsbereiches Stadtteilzentrum "UTA-Center" aufgewertet. Schädliche Auswirkungen auf den Zentralen Versorgungsbereich Altstadt können ausgeschlossen werden. Es können auf Grundlage des Bebauungsplanes zwar weitere Handelsnutzungen etabliert werden, allerdings nur solche, welche keine zentrenrelevanten Sortimente führen, um schädliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Altstadt ausschließen zu können.

Im Einzelhandelskonzept (Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2008) wird der Standort als potenzielle Erweiterungsfläche in das Stadtteilzentrum "Uta-Zentrum" einbezogen. Zur Aufwertung des Stadtteilzentrums wird empfohlen, Ergänzungen im nahversorgungsrelevanten Warenbereich (Drogeriemarkt, Apotheke, ggf. Lebensmittelvollsortimenter) zu ermöglichen. Die festgesetzten zulässigen Nutzungen entsprechen dieser Empfehlung.

Die Anbindung des Plangebietes an die Carl-Broche-Straße ist für Fußgänger und Radfahrer möglich, für sämtliche Fahrverkehre erfolgt die Erschließung über das benachbarte Grundstück Flurstück 782, Flur 3 (LIDL), das dementsprechend anteilig in die Planung einbezogen wird (Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 52/5 "Lidl-Naumburg").

Bei der Planung und Erschließung des Gebietes wird insbesondere § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB Berücksichtigung finden.

Die Lage des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße", Naumburg (Saale) ist auf nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße", Naumburg (Saale), einschließlich Begründung in der Zeit vom

01.04.2019 bis 03.05.2019

in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 302, Markt 12 während der Öffnungszeiten

Mo              9.00 – 12.00 Uhr

Di                9.00 – 12.00 Uhr           14.00 – 18.00 Uhr

Do              9.00 – 12.00 Uhr           14.00 – 16.00 Uhr

sowie im Bürgerbüro, Markt 1, Eingang Herrenstraße

Mo              9.00 – 18.00 Uhr

Di                9.00 – 18.00 Uhr

Mi               9.00 – 12.00 Uhr

Do              9.00 – 18.00 Uhr

Fr                9.00 – 14.00 Uhr

jeden 1. Sonnabend im Monat        9.00 – 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB festgesetzte Frist wird auf Grund der im Auslegungszeitraum befindlichen Feiertage um zwei Tage verlängert.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Naumburg (Saale) abgegeben werden. Sie können auch dort zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: bfs-dessau@dr-schwerdt.de.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung liegen folgende Unterlagen aus:

-        Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße" (Stand: 20.12.2018),

-        Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße", (Stand: 20.12.2018) mit Anhang und Anlagen:

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 52/8 "Einzelhandel Carl-Broche-Straße", Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB, Garbsen, Nr. 18143 vom 01.10.2018 mit Aussagen zum Gewerbelärm für neue Ansiedlungen im Plangebiet und dem Schutzanspruch benachbart gelegener Nutzungen
Karte Biotop- und Nutzungstypen
Baumbestandsliste
Flächenbilanzierung
Nutzungsbeispiel 

-        zur Information:            Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52/5 "LIDL Naumburg" in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.01.2017

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) eingestellt und können unter der Adresse: http://www.naumburg.de sowie auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter der Adresse: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html eingesehen werden.

Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden. Die Stadt Naumburg (Saale) weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Naumburg, den 22.03.2019

gez. Bernward Küper

Oberbürgermeister

 

 

 

Symbol Beschreibung Größe
BP 52/8 Einzelhandel Carl-Broche-Straße Nutzungsbeispiel
2.7 MB
BP 52/8 Einzelhandel Carl-Broche-Straße Biotop und Nutzungstypen
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BP 52/8 Einzelhandel Carl-Broche-Straße Baumbestandsliste
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BP 52/8 Einzelhandel Carl-Broche-Straße Flächenbilanzierung
42 KB
BP 52/8 Einzelhandel Carl-Broche-Straße Schallgutachten
1.1 MB
BP 52/8 Einzelhandel Carl-Broche-Straße Begründung
0.3 MB
BP 52/8 Einzelhandel Carl-Broche-Straße Planzeichnung
0.9 MB
Datumsbezug: 22.03.2019

© Nicola Rouette-Lauer E-Mail

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