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Wahlwerbung im Gemeindegebiet der Stadt Naumburg (Saale) vom 29.04. bis 17.06.2024

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt sowie die Wahl des Europäischen Parlaments statt. Nach dem Grundgesetz ist die Wahlwerbung im öffentlichen Raum vorzuhalten. Zugelassene Parteien dürfen in einem Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltermin mit der Plakatierung der Wahlwerbung beginnen. Die Stadt Naumburg (Saale) hat daher den aktiven Beginn der Wahlwerbung für alle zugelassenen Parteien auf den 29. April 2024 festgelegt. Das Ende ist auf den 17. Juni 2024 datiert.

Die Plakatierung erfolgt nach Antrag an den Lichtmasten in doppelter Ausführung sowie an den Litfaßsäulen. Es gelten entsprechende Auflagen, die den behördlicher Vorschriften obliegen. Weiterhin erhalten die Parteien auf Antrag die Möglichkeit, sich mit Großaufstellern zu präsentieren. Anträge Dritter zur Werbung in Form von A1 Plakatierungen sind in diesem Zeitraum nicht zulässig.

Anträge und Fragen können per E-Mail an ines.wussow@naumburg-stadt.de geschickt werden.

 

11.04.2024

© Linda Ehrlich E-Mail

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