Am 01. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten

Am 01. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Damit hat sich die Zahl der anspruchsberechtigten Wohngeldhaushalte verdreifacht. Durch die Reform entlastet das Wohngeld auch bei den Heizkosten und die für den Klimaschutz notwendigen Sanierungen werden abgemildert. Neben der dauerhaften Heizkomponente und der Klimapauschale wurde auch die Wohngeldformel angepasst, welches zu einer allgemeinen Erhöhung des Wohngeldes führt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau:

BMWSB - Startseite - Wohngeld-Plus – Reform (bund.de)

© Matthias Mann E-Mail

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