Entgeltordnung für die Benutzung der Fähre Naumburg (Saale) Blütengrund

Amtliche Bekanntmachung Stadt Naumburg (Saale)

Entgeltordnung für die Benutzung der Fähre Naumburg (Saale) Blütengrund

Auf der Grundlage von § 45 Abs. 2 Ziff.6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA vom 17.06.2014, GVBl. LSA S. 288ff) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 15.03.2017 folgende Entgeltordnung für die Benutzung der Saale-Fähre Blütengrund beschlossen:

1. Fährentgelte
Tarife:
Je Person                             1,00 €
Je Fahrrad                            0,50 €
Je Hund                                0,50 €
Das festgesetzte Entgelt bezieht sich jeweils auf eine Überfahrt.

2. Entgeltbefreiungen und Ermäßigungen
Schwerbehinderte mit einem grün-/orangefarbenen Ausweis  haben freie Fahrt für die behinderte Person und die Begleitperson. Bei Personen unter 12 Jahren ermäßigt sich das Entgelt auf 0,50 €.

3. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.04.2017 in Kraft.

Ausgefertigt:

Naumburg, den 21.03.2017

gez. Bernward Küper
Oberbürgermeister

 

© Felix Prescher E-Mail

Zurück