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Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat Bad Kösen

Herr Axel Krunig, Bewerber für den Wahlvorschlag "Bündnis für Bad Kösen (BBK)", hat sein Mandat für den Ortschaftsrat Bad Kösen niedergelegt. Der nächst festgestellte Bewerber für den Wahlvorschlag der Wählergruppe ist Herr Marcus Ortel. Damit rückt Herr Marcus Ortel in den Ortschaftsrat Bad Kösen nach. Die vollständige Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters finden Sie nachstehend als PDF-Download. mehr...
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Bekanntmachung der Wahlergebnisse vom 09. Juni 2024

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl sowie der Ortschaftsratswahlen vom 09. Juni 2024 festgestellt. Die vollständigen Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters finden Sie nachstehend als PDF-Download. mehr...
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Bekanntmachung der Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 findet von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum Europäischen Parlament statt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 19.05.2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss den Wahlschein mit den erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Stadt Naumburg (Saale) beantragen. Die vollständige Bekanntmachung des ... mehr...
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Bekanntmachung der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 finden von 08:00 bis 18:00 Uhr die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 19.05.2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss den Wahlschein mit den erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Stadt Naumburg (Saale) beantragen. Die vollständige ... mehr...
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Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 11.06.2024

Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Naumburg (Saale) über die Ermittlung des Gesamtergebnisses der Wahlen zum Gemeinderat sowie zu den Ortschaftsräten der Stadt Naumburg (Saale) vom 09. Juni 2024 findet am Dienstag, den 11. Juni 2024, 17:00 Uhr im Raum 003 des Dienstgebäudes in Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) statt. Der Gemeindewahlausschuss berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Die vollständige Bekanntmachung finden ... mehr...
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Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Mit folgender Bekanntmachung wird auf das Recht zur Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 hingewiesen. Die Einsichtnahme ist in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024 zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale) möglich. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen ... mehr...
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Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Mit folgender Bekanntmachung wird auf das Recht zur Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 hingewiesen. Die Einsichtnahme ist in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024 zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale) möglich. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein ... mehr...
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Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 09.04.2024

Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Naumburg (Saale) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen am 09. Juni 2024 findet am Dienstag, den 09. April 2024, 17:30 Uhr in Raum 104 des Rathauses in Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) statt. Der Gemeindewahlausschuss berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, zu der jedermann Zutritt hat. Es handelt sich dabei um die konstituierende Sitzung. ... mehr...
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Aufforderung der Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Naumburg (Saale) fordert die im Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) dazu auf, bis zum 08. März 2024 Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vorzuschlagen. Beachten Sie das gemäß § 13 Abs. 2 KWG LSA Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen ... mehr...

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Gemäß der §§ 6 und 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sind die Wahl der Vertretungen, die Zahl der Vertreter/innen, die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen und die Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge vom Gemeindewahlleiter öffentlich bekannt zu machen. Die vollständige Bekanntmachung ist nachstehend als PDF-Download zu finden. mehr...

Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

Die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses ist gemäß § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) bekanntzugeben. Die vollständige Bekanntmachung ist nachstehend als PDF-Download zu finden.   mehr...
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Bildung des gemeinsamen Gemeindewahlausschusses

Der Gemeindewahlausschuss besteht gemäß § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzendem und zwei bis sechs Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen. Die Beisitzenden und stellvertretenden Beisitzenden werden aus den Wahlberechtigten vom Gemeindewahlleiter berufen. Für diese Berufung sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Der ... mehr...
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Gemeindewahlleiter und Stellvertreter

Der Gemeindewahlleiter ist gemäß § 9 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig. Dabei haben er und sein Stellvertreter das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren. Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind die Namen und Dienstanschriften des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters von ... mehr...

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Gemäß der §§ 6 und 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sind die Wahl der Vertretungen, die Zahl der Vertreter/innen, die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen ... [mehr]

Gemeindewahlleiter und Stellvertreter

Der Gemeindewahlleiter ist gemäß § 9 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig. Dabei haben er und sein ... [mehr]

Bildung des gemeinsamen Gemeindewahlausschusses

Der Gemeindewahlausschuss besteht gemäß § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzendem und zwei bis sechs Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen. Die Beisitzenden ... [mehr]
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