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Bildung des gemeinsamen Gemeindewahlausschusses

Der Gemeindewahlausschuss besteht gemäß § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzendem und zwei bis sechs Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen. Die Beisitzenden und stellvertretenden Beisitzenden werden aus den Wahlberechtigten vom Gemeindewahlleiter berufen. Für diese Berufung sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Naumburg (Saale), Herr Dr. Lars-Peter Maier, fordert daher gemäß § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) alle im Wahlgebiet der Stadt Naumburg (Saale) vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzende und stellvertretende Beisitzende für den Gemeindewahlausschuss vorzuschlagen.

Die Vorschläge sind innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, somit bis zum 08.11.2023, beim Gemeindewahlleiter, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale), einzureichen.

Die Beisitzenden und stellvertretenden Beisitzenden des Wahlausschusses sind ehrenamtlich tätig (§ 13 Abs. 1 KWG LSA). Nach § 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben. Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA.

In diesem Zusammenhang wird auf § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA hingewiesen.

Die vollständige Bekanntmachung ist nachstehend als PDF-Download zu finden.

Symbol Beschreibung Größe
Bekanntmachung_Bildung_GWA.pdf
0.2 MB

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