Öffentlichkeitsbeteiligung

- Amtliche Bekanntmachung -

[(c): Stadtverwaltung Naumburg (Saale)]

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gern. § 8 Abs. 4 StrG LSA erfolgt in der Zeit vom

01.03.2023 bis 31.05.2023

eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfes teilweise Einziehung der Straße Unter dem Dom in Naum­burg (Saale) mit Begründung:

in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Ordnung und Straßenverkehr, Zimmer 218, Markt 1 während folgender Zeiten:

Mo.                  09:00 - 12:00 Uhr
Di.                   09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Do.                  09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr,

im Bürgerbüro, Markt 1, Eingang Herrenstraße während folgender Zeiten:

Di., Do.            09:00 - 18:00 Uhr,
Mo., Mi., Fr.    09:00 -  12:00 Uhr
Jeden 1. Sonnabend im Monat 09:00 - 12:00 Uhr zur Einsicht.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 8 Abs. 4 StrG LSA die Gelegenheit zur Äußerung und Erör­terung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Naumburg (Saale) unter den o.g. Anschriften abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Vorentwurfes teilw. Einziehung der Straße Unter dem Dom in Naumburg (Saale) (Stand 01.03.2023)
  • Begründung zum Vorentwurf zur teilw. Einziehung der Straße Unter dem Dom in Naumburg (Saale)
  • Während der o. g. Frist wird der Vorentwurf zur teilw. Einziehung der Straße Unter dem Dom in Naumburg (Saale) auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter:

www.naumburg .de >Stadt> Stadtverwaltung> Bekanntmachungen einzusehen sein.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die teilw . Einzie­ hung der Straße Unter dem Dom in Naumburg (Saale) unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen , dass ein Antrag nach§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von der antragstellenden Person im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.

Naumburg, den 15.02.2023

gez. Armin Müller                                                            [Dienstsiegel]
Oberbürgermeister

Datumsbezug: 24.02.2023

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