Aufgrund des § 120 Abs. 1 KVG für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 07.10.2020 folgenden Beschluss (Vorlagen-Nr.: 70/20) gefasst:
- Der Oberbürgermeister stellt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA und auf Basis des Prüfberichtes der Stabsstelle Rechnungsprüfung vom 12.06.2020 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2016 fest.
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 181.015.511,89 Euro. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.403.616,88 Euro wird gemäß § 23 KomHVO LSA der Ergebnisrücklage zugeführt.
- Der Gemeinderat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 die Entlastung.
Der Jahresabschluss 2016 einschließlich Anhang und Anlagen liegen vom 16. 11.2020 - 24.11.2020 im Pfortenbereich der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Eingang über Markt 1 zu folgenden Zeiten:
Montag |
von |
9.00Uhr – 12.00Uhr |
Dienstag |
von |
9.00Uhr – 12.00Uhr und 13.00Uhr – 18.00Uhr |
Mittwoch |
von |
9.00Uhr – 12.00Uhr und 13.00Uhr – 16.00Uhr |
Donnerstag |
von |
9.00Uhr – 12.00Uhr und 13.00Uhr – 16.00Uhr |
Freitag |
von |
9.00Uhr – 12.00Uhr |
Vor Einsichtnahme sollte eine telefonische Voranmeldung unter 03445/273-0 erfolgen, so dass jeder Person auf Grund der aktuellen Situation eine separate Einsicht ermöglicht werden kann.