Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) hat der Gemeinderat in der Sitzung am 13.03.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlung enthält, wird
| 1. |
im Ergebnisplan mit dem |
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a) |
Gesamtbetrag der Erträge auf |
67.347.900 € |
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b) |
Gesamtbetrag der Aufwendung auf |
67.347.900 € |
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| 2. |
im Finanzplan mit dem |
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a) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
64.392.100 € |
| |
b) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
62.651.300 € |
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c) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
6.850.400 € |
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d) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
7.466.600 € |
| |
e) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
556.200 € |
| |
f) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
2.083.400 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 556.200 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 2.544.500 € festgesetzt. 2020
| 2020 |
= |
735.000€ |
| 2021 |
= |
854.000€ |
| 2022 |
= |
955.500€ |
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
| |
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
| Naumburg |
316 v.H. |
450 v.H. |
380 v.H. |
| Bad Kösen |
316 v.H. |
450 v.H. |
380 v.H. |
In den Gebietsänderungsverträgen wurden für die Ortsteile folgende Hebesätze bis 31.12.2019 festgeschrieben:
| |
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
| Crölpa-Löbschütz |
300 v.H. |
300 v.H. |
300 v.H. |
| Janisroda |
350 v.H. |
375 v.H. |
350 v.H. |
| Prießnitz |
300 v.H. |
300 v.H. |
300 v.H. |
Ausgefertigt:
Naumburg, den 14.03.2019
Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 06. – 14.05.2019 im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße, während der Öffnungszeiten: Montag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, Dienstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, Freitag 9.00 Uhr – 14.00 Uhr, öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises am 11.04.2019 unter dem Aktenzeichen 151401/M/355/2019 erteilt worden.
Naumburg, den 15.04.2019
Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister