Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet der ehemaligen Justizvollzugsanstalt

Amtliche Bekanntmachung Stadt Naumburg (Saale)

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet der ehemaligen Justizvollzugsanstalt
Bezeichnung:
„Vorkaufsrechtssatzung Am Salztor 5 und 6“

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 15.03.2017 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Naumburg (Saale) in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet „Am Salztor 5 und 6“ ein besonderes Vorkaufsrecht zu.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Das vom Vorkaufsrecht betroffene Gebiet der Satzung erstreckt sich auf folgende Flurstücke der Gemarkung Naumburg, Flur 4:
Flurstücke: 1739, 1744, 1749, 1750, 1751, 1781, 1782
Der Geltungsbereich ist im Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist, dargestellt.

§ 3 Rechtswirkungen des Besonderen Vorkaufsrechtes
Der/Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke ist/sind verpflichtet, der Stadt Naumburg (Saale) den Abschluss eines Kaufvertrages über sein/ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Naumburg (Saale), den 15.04.2017

gez. Bernward Küper     - Siegel -
Oberbürgermeister 

© Felix Prescher E-Mail

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