Anmeldung schulpflichtiger Kinder

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G
S T A D T   N A U M B U R G  (S A A L E)

Anmeldung schulpflichtiger Kinder in den zuständigen Grundschulen der Stadt Naumburg für das Schuljahr 2018/2019

Auf der Grundlage des § 37 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2013 (GVBI. LSA 2013, 68), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBI LSA S. 89, 94) werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2018/19 schulpflichtig. Die Aufnahme der Kinder in die Grundschule ist im RdErl. des MK vom 01.07.2016-23-80100/1-1 geregelt.
Die Regelung besagt, dass die Kinder, die im Jahr 2018/19 schulpflichtig werden, sich bereits erstmalig im Februar dieses Jahres in der laut Schulbezirk zuständigen Grundschule anzumelden haben.
Dazu erhalten die Eltern der Kinder, die eine Naumburger Grundschule besuchen werden, in den nächsten Tagen von der künftigen Schule eine persönliche Einladung.

Vorab die geplanten Termine der einzelnen Grundschulen:

Georgenschule                                  14.02.2017      (13.30 – 15.30 Uhr nach pers. Einladung)
Georgenschule                                  15.02.2017      (13.30 – 15.30 Uhr nach pers. Einladung)
Georgenschule                                 16.02.2017     (13.30 -  15.30  Uhr nach pers. Einladung)
Salztorschule                                     20.02.2017    (10.00 – 17.00  Uhr nach pers. Einladung)
Max-Klinger-Grundschule                 20.02.2017      (12.00 – 17.00 Uhr nach pers. Einladung)
A.-Schweitzer-Grundschule              20.02.2017      (13.30 – 17.00 Uhr nach pers. Einladung)
Uta-Schule                                         20.02.2017      (11.30 – 17.00 Uhr nach pers. Einladung)
Bergschule                                         14.02.2017      (09.00 – 17.00 Uhr)

Bei der Anmeldung werden aus der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien für das Kind vorgelegt.
Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt können Erziehungsberechtigte von Kindern, die bis zum 30. Juni 2018 das fünfte Lebensjahr vollenden, einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen.

Die Einzugsgebiete sind der Anlage zu entnehmen.

Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Naumburg vom 18.07.2012, wurden die Schulbezirke ab dem Schuljahr 2013/14 aufgehoben. Demnach haben alle zukünftigen Grundschüler die Möglichkeit, auch eine andere Schule, die nicht in ihrem Einzugsgebiet liegt, zu besuchen. Das Anmeldeformular erhalten Sie in der für Sie zuständigen Grundschule bzw. bei der Stadt Naumburg, Markt 12, Sachgebiet 40, Frau Spindler.

gez. Bernward Küper
Oberbürgermeister

 

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Schulbezirke Naumburg (Saale)
(c) Stadt Naumburg (Saale)
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© Felix Prescher E-Mail

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