Aufgrund des § 120 Absatz 1 KVG für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 24.09.2025 folgenden Beschluss (Vorlagen-Nr.: 71/25) gefasst:
1. Der Oberbürgermeister stellt gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA und auf Basis des Prüfberichtes der Stabsstelle Rechnungsprüfung vom 01.09.2025 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2021 fest.
2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 193.929.536,87 Euro. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.146.285,66 Euro wird gemäß § 23 KomHVO LSA der Ergebnisrücklage zugeführt.
3. Der Gemeinderat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 die Entlastung.
Der Jahresabschluss 2021 einschließlich Anhang und Anlagen liegt vom 01. – 10.10.2025 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang über Herrenstraße zu folgenden Zeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, öffentlich aus.
Naumburg, den 25.09.2025
Armin Müller
Oberbürgermeister (Siegel)