Auf Grund des § 130 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA S. 410), wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.08.2025 der „Bericht der Stadt Naumburg (Saale) über die Beteiligungen und Unterbeteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts und die Mitgliedschaft in Zweckverbänden für das Berichtsjahr 2023 (Beteiligungsbericht 2023)“ in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Beteiligungsbericht 2023 liegt in der Zeit vom 15.09.2025 bis 30.09.2025 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) an der Eingangspforte, Markt 1, öffentlich aus.
Naumburg, den 03.09.2025
Armin Müller
Oberbürgermeister