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Satzung über die Erhebung von Gebühren für Märkte und Veranstaltungen (Marktgebührenordnung) der Stadt Naumburg (Saale) vom 21.05.2025

- Amtliche Bekanntmachung -

§ 1
Benutzungsgebühren

(1) Die Stadt Naumburg (Saale) erhebt nach Maßgabe dieser Satzung für die Teilnahme an Märkten und Veranstaltungen im Rahmen der Marktordnung der Stadt Naumburg (Saale) Benutzungsgebühren.

(2) Die Festsetzung der Benutzungsgebühren erfolgt grundsätzlich durch Gebührenbescheid.

(3) Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem als Anlage dieser Marktgebührenordnung beigefügten Gebührenverzeichnis.

(4) Abweichend von Absatz 2 haben Tageshändler, sowie Händler des Taubenmarktes, welche ausschließlich Tauben verkaufen, mit der Zuweisung des Standplatzes die Standgebühr in bar gegen Quittung zu zahlen.

(5) Händler mit besonderen Angeboten zur Steigerung der Attraktivität des Marktes können auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung der Standgebühr erhalten.

Die Höhe der Ermäßigung wird von der Stadt Naumburg (Saale) geprüft und festgelegt.

 

§ 2
Entstehung der Gebührenschuld

(1) Die Benutzungsgebühr wird in Tagesbeträgen erhoben mit Ausnahme vom Weinfest und Weindörfchen.

(2) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraums.

(3) Die Gebührenschuld ist fällig jeweils zu Beginn des für die Nutzung festgesetzten Zeitraumes. Beim Frühjahrs- und Herbstfest erfolgt die Erhebung der Gebührenschuld zum Ende des festgesetzten Zeitraumes.

 

§ 3
Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist

a) der Antragsteller,

b) der Erlaubnisnehmer oder

c) derjenige, der die Platznutzung ausübt oder in seinem Interesse ausüben lässt.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(3) Gebührenrückstände werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

 

§ 4
Mindestgebühr

(1) Es ist mindestens die Gebühr für einen laufenden Meter bzw. für einen Quadratmeter zu bezahlen.

(2) Es ist mindestens die Gebühr zu zahlen, die einem Tagesbetrag entspricht.

 

§ 5
Gebührenerstattung

(1) Endet eine Nutzung vor dem festgesetzten Zeitraum oder wurden nicht alle möglichen Tage der Inanspruchnahme genutzt, kann auf schriftlichen Antrag die für den nicht genutzten Zeitraum zu viel gezahlte Gebühr zurückerstattet werden.

(2) Der Antrag nach Absatz 1 ist schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Nutzung, an die Stadt Naumburg (Saale) zu stellen und zu begründen.

(3) Kann der Markt oder die Veranstaltung auf Grund einer von der Stadt Naumburg (Saale) getroffenen Entscheidung nicht stattfinden, so sind schon gezahlte Standgebühren zurückzuerstatten.

(4) Bei einem Platzverweis durch die Stadt Naumburg (Saale) ist auf Antrag die zu viel gezahlte Gebühr zu erstatten, wenn der Platzverweis bestandskräftig ist und der Antrag mindestens innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Platzverweises gestellt wird.

(5) Beträge unter 10,00 EUR werden nicht erstattet.

 

§ 6
Gebührenfreiheit

Dient eine Nutzung gemeinnützigen Zwecken, kann von der Erhebung von Gebühren abgesehen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

 

§ 7
Sonstige Gebühren

Ist ein Gebührentatbestand im Gebührenverzeichnis nicht enthalten, richtet sich die Gebühr nach einem im Gebührenverzeichnis enthaltenen vergleichbaren Tatbestand. Fehlt ein solcher, so ist die Gebühr nach Art und Einwirkung auf Straße und Gemeingebrauch zu bemessen.

 

§ 8
Billigkeitsmaßnahmen

Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.

 

§ 9
Sprachliche Gleichstellung

Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in geschlechtsneutraler Form.

 

§ 10
Schlussbestimmungen

Die Marktgebührenordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Naumburg (Saale), den 22.05.2025

 

Armin Müller
Oberbürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
Marktgebührenordnung der Stadt Naumburg (Saale) mit Gebührenverzeichnis
Gültig ab 29.05.2025
0.5 MB
26.05.2025

© Linda Ehrlich E-Mail

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