Fähre Blütengrund - an der Saale-Unstrut-Mündung

Handbetriebene Gierseilfähre im Naumburger Blütengrund

 

Fährmann hol über! - Fährbetrieb im Blütengrund


Ostern 29. März bis 31. Oktober 2024

Montag bis Donnerstag | 10:00-18:00 Uhr
Freitag und Samstag | 9:00-19.00 Uhr
Sonntag und Feiertage | 9.00-18:00 Uhr

Feiertagsbetrieb
1. Mai und 9. Mai (Himmelfahrt) | 9:00-19:00 Uhr

Mittagspause
13:00-13:30 Uhr jeweils freitags, samstags, sonntags und feiertags

Und wenn der Fährmann nicht zu sehen ist, dann rufen Sie ganz laut: „Fährmann hol‘ über!“ oder Sie klopfen mit dem Fähreisen.

Fahrtpreise

Erwachsene 1,50 €
Kinder bis 12 Jahre 0,50 €
Hunde 0,50 €
Fahrräder 1,00 €
Gäste- und Kurkartenrabatt für erwachsene Personen 0,50 €

Der Fährbetrieb im Naumburger Blütengrund wird von der Firma Manfred Berro, Saaleschifffahrt Bad Kösen sichergestellt.

Kontakt

Stadt Naumburg (Saale) | SG Stadtmarketing | Tourismus
Markt 6 | 06618 Naumburg
Telefon: 03445 273 125
tourismus@naumburg-stadt.de

 

weitere Fähren:

Fähre Schellsitz:              März bis Oktober immer samstags, sonntags und an Feiertagen von 10.00-18.00 Uhr

Fähre Bad Kösen:            Fahrplan

 

ACHTUNG:
DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT ZWISCHEN NAUMBURG UND FREYBURG IST MOMENTAN EINGESTELLT. SCHIFFFAHRTEN SIND AUF DER SAALE IN BAD KÖSEN ZWISCHEN DEM KURPARK UND DER RUDELSBURG MÖGLICH.>>> SAALESCHIFFFAHRT BAD KÖSEN



Rückblick Schifffahrt im Blütengrund 

Seit Sommer 2015 wurden Gespräche mit dem langjährigen Pächter im Blütengrund geführt. Eine vertragliche Lösung zur Fortführung der Schifffahrt konnte allerdings nicht gefunden werden.

Grund hierfür war die Errichtung von gastronomischen Einrichtungen ohne die erforderlichen Genehmigungen, die vorerst von der Stadt Naumburg (Saale) geduldet wurden, mit Ablauf des Pachtvertrags (31.12.2016) aber neu zu regeln waren. Die Stadt hat dabei unter Einbeziehung vieler Partner versucht, den Standort der Schifffahrt dauerhaft zu sichern. Dem ehemaligen Pächter lagen mehrere Angebote für die Neugestaltung des Areals vor. Auch ein Vorbescheid hinsichtlich der Förderung eines solchen Vorhabens wurde beim Land Sachsen-Anhalt eingeholt und positiv bewertet. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Servicegebäudes für Schifffahrt und Gastronomie wurde festgestellt.

Es ist festzuhalten, dass bei den Vertragsverhandlungen vielfältige Gesichtspunkte berücksichtigt werden mussten. Das Grundstück befindet sich innerhalb eines Denkmalbereichs, im Überschwemmungsgebiet von Saale und Unstrut und wird umschlossen von einem Landschaftsschutzgebiet. Bei einer künftigen Verpachtung des Grundstückes sind diese Punkte von der Stadt und dem Nutzer erneut zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Errichtung von Bauwerken. Die Stadt ist interessiert daran, den Schifffahrtsbetrieb wieder aufzunehmen. 

 

© Annett Einicke E-Mail