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Quarantänemaßnahmen für Reiserückkehrer werden verlängert

7. Allgemeinverfügung erlassen
Reiserückkehrer, die sich im Ausland aufgehalten haben, müssen sich auch weiterhin in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt des Landratsamtes melden. Diese Maßnahme, die zum 30. April laut 5. Allgemeinverfügung ausgelaufen wäre, wird ... [mehr]

4. SARS CoV-2 Eindämmungsverordnung inkl. Bußgeldkatalog

Aufgrund von § 32 Satz 1 und § 54 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), tritt die 4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des ... [mehr]

5. Allgemeinverfügung: Quarantäne für Reiserückkehrer

Reiserückkehrer, die sich seit dem 1. April 2020 im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt im Landratsamt melden. Hierzu hat Landrat Götz Ulrich heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ... [mehr]

Bebauungsplan Nr. 303 "Südlicher Ortsrand“ Flemmingen

Technischer Ausschuss - Beschlussnummer - 13/20 - Änderung des Geltungsbereiches
Der Technische Ausschuss hat im vereinfachten schriftlichen Verfahren mit Fristsetzung bis 24.03.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) fasst folgenden Beschluss: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ ... [mehr]

Bebauungsplan Nr. 303 "Südlicher Ortsrand" Flemmingen

Technischer Ausschuss - Beschlussnummer - 14/20 - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB
Der Technische Ausschuss hat im vereinfachten schriftlichen Verfahren mit Fristsetzung bis 24.03.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) fasst folgenden Beschluss: Der Entwurf sowie die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 303 „Südlicher ... [mehr]

Bebauungsplan Nr. 303 "Südlicher Ortsrand“ Flemmingen

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - Beschlussnummer - 13/20 - Änderung des Geltungsbereiches
Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat im vereinfachten schriftlichen Verfahren mit Fristsetzung bis 24.03.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) fasst folgenden Beschluss: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 303 ... [mehr]

Bebauungsplan Nr. 303 "Südlicher Ortsrand" Flemmingen

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - Beschlussnummer - 14/20 - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB
Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat im vereinfachten schriftlichen Verfahren mit Fristsetzung bis 24.03.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) fasst folgenden Beschluss: Der Entwurf sowie die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 303 ... [mehr]
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Anmeldung schulpflichtiger Kinder

Anmeldung schulpflichtiger Kinder in den zuständigen Grundschulen der Stadt Naumburg für das Schuljahr 2018/2019
Auf der Grundlage des § 37 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2013 (GVBI. LSA 2013, 68), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBI LSA S. 89, 94) werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2018 das

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Trauer Horst Astroth

Als Olympiateilnehmer im Gehen (1960), als aktives Mitglied der „Alten 53er“ und Mitglied des Naumburger Gemeinderats hat er wesentlich zur Entwicklung der Stadt beigetragen.

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Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017

Auf der Grundlage von § 7 (1) Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt – LÖffZeitG LSA) vom 22. November 2006 (GVBl. LSA, S. 528) erlaubt die Stadt Naumburg (Saale) den Verkaufsstellen in Naumburg (Saale) und dazugehörigen Ortsteilen am 25.06.2017 aus Anlass des Kirschfestes und am 27.08.2017 anlässlich des

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Förderung der Sanierung des Dorfteiches im Ortsteil Tultewitz

Förderung der Sanierung des Dorfteiches im Ortsteil Tultewitz

Der Stadt Naumburg wurden Fördermittel aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt“ gewährt. Mit diesen Fördermitteln und den erforderlichen Eigenmitteln ist die Sanierung des Dorfteiches im Ortsteil Tultewitz vorgesehen.

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