1. Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) hat der Gemeinderat in der Sitzung am 23.06.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlung enthält, wird
| 1. im Ergebnisplan mit dem |
| a) |
Gesamtbetrag der Erträge auf |
68.255.300 € |
| b) |
Gesamtbetrag der Aufwendung auf |
71.797.100 € |
| 2. im Finanzplan mit dem |
| a) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
|
64.089.100 € |
| b) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
|
66.362.500 € |
| c) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
|
14.201.300 € |
| d) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
|
15.656.300 € |
| e) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
|
1.455.000 € |
| f) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
|
1.957.700 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.455.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 399.000 € festgesetzt.
| 2022 |
= |
273.000 € |
| 2023 |
= |
126.000 € |
| 2024 |
= |
0€ |
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 12.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
| 316 v.H. |
450 v.H. |
380 v.H. |
Ausgefertigt:
Naumburg, den 24.06.2021
gez. Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsge-setzes zur Einsichtnahme vom 02. – 10.08.2021 im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße, während der Öffnungszeiten:
Montag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Dienstag
9.00 Uhr – 18.00 Uhr,
Mittwoch
9.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Donnerstag
9.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises am 21.07.2021 unter dem Aktenzeichen 151401/N/355/2021 erteilt worden.
Naumburg, den 22.07.2021
gez. Armin Müller
Oberbürgermeister (Siegel)