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1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Naumburg (Saale)

Aufgrund des § 10 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288ff.) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 28.10.2020 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 05.09.2018 beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung wird in folgenden Punkten geändert:

Der § 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 Ausschüsse des Gemeinderats

(1) Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen beschließenden Ausschüsse:

  • den Hauptausschuss                                          (11 Mitglieder)
  • den Technischen Ausschuss                               (7 Mitglieder)
  • den Finanz- und Vergabeausschuss                   (11 Mitglieder)
  • den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus     (7 Mitglieder)

(2)  Der Gemeinderat bildet des Weiteren folgenden ständigen beratenden Ausschuss, den Sozial- und Kulturausschuss mit 13 Mitgliedern. Hiervon sind 7 stimmberechtigte Mitglieder und 6 sachkundige Einwohner.

Es wird ein neuer § 6a eingefügt. Dieser erhält folgenden Wortlaut:

§ 6a Beratende Ausschüsse

(1) Im Sozial- und Kulturausschuss hat ein Mitglied des Gemeinderates den Vorsitz inne.

(2) Der Sozial- und Kulturausschuss berät innerhalb seines Aufgabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates und ggf. der anderen Ausschüsse in den ihn vorbehaltenen Angelegenheiten grundsätzlich vor und empfiehlt die Beschlussfassung.

 

Der § 7 wird wie folgt neu gefasst:

§ 7 Hauptausschuss

(1)  Der Hauptausschuss besteht aus 10 Mitgliedern des Gemeinderates und dem/der Oberbürgermeister/in als Vorsitzende/n.

(2)  Der Hauptausschuss ist zuständig für folgende Aufgabengebiete:

  • §  Allgemeine Verwaltung und Personalwesen
  • §  Rechtsangelegenheiten
  • §  Personenstandswesen
  • §  ordnungsbehördliche Angelegenheiten, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen und nicht der/die Oberbürgermeister/in gemäß § 66 Abs. 4 KVG LSA abschließend zuständig ist
  • §  Angelegenheiten, die nicht anderen beschließenden Ausschüssen zugewiesen sind
  • §  Gebührensatzungen, Entgelt- und Honorarordnungen, soweit diese nicht einem anderen Ausschuss zugewiesen sind
  • §  Hingabe und Annahme von Darlehen, sowie Übernahme von Bürgschaften

(3)  Der Hauptausschuss beschließt über:

  1. die Ernennung, Einstellung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung (ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit) der Personen im Beamtenverhältnis in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung (ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit), der tariflich Beschäftigten in den Entgeltgruppen EG 9b bis EG 11 und der Einstellung und Entlassung (ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit) der sonstigen Beschäftigten, welche eine Vergütung erhalten, die den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 bzw. den Entgeltgruppen EG 9b bis EG 11 entspricht, jeweils im Einvernehmen mit dem/der Oberbürgermeister/in,
  2. die Führung von Rechtsstreitigkeiten im Klageverfahren mit einem Streitwert von mehr als 50.000 Euro bis 100.000 Euro und den Abschluss von Vergleichen, sofern der Wert des Nachgebens (ohne Kosten) mehr als 50.000 Euro bis 100.000 Euro beträgt,
  3. die Mitgliedschaft in kommunalen Verbänden und Vereinigungen bis zu einem Jahresbeitrag von 5.000 Euro im Einzelfall im Einvernehmen mit dem/der Oberbürgermeister/in. Dies gilt nicht für Mitgliedschaften im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 17 KVG LSA,
  4. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, ab einem Wert von 1.000 Euro bis zu einem Wert von 25.000 Euro,
  5. die Richtlinien der Stadt Naumburg (Saale) über die Förderung von kulturellen, sportlichen, sozialen und kirchlichen Vereinen und Verbänden.

Im § 10 wird der Absatz 3 gestrichen.

Es wird in § 15 folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

(3) An den Sitzungen des Technischen Ausschusses, des Sozial- und Kulturausschusses sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus erhalten die benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter des Arbeitsforum Inklusion im Lokalen Bündnis für Familie Naumburg, des Seniorenbeirates der Stadt Naumburg (Saale) sowie des Jugendparlaments die Tagesordnung und die dazugehörigen öffentlichen Vorlagen der genannten Fachausschüsse. Sie können an dem öffentlichen Teil der Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und erhalten zu Fragen der sie betreffenden Angelegenheiten Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

 

Im § 25 Ziff. 2 wird der Satz 3 („Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.“) ersatzlos gestrichen.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
0.1 MB
Datumsbezug: 13.11.2020

© Matthias Mann E-Mail

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