Bebauungsplan Nr. 73 Wohngebiet Auenblick - Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 73 Wohngebiet Auenblick

Amtliche Bekanntmachung Stadt Naumburg (Saale)

Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Auenblick“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 “Wohngebiet Auenblick“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13b und 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen (Beschluss Nr. 231/17). Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die städtebauliche Zielstellung besteht in der Entwicklung eines Wohngebietes.

Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Auenblick“ ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:

Naumburg, den 03.02.2018 

Bernward Küper

Oberbürgermeister

 

 

 

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Bebauungsplan Nr. 73 Wohngebiet Auenblick Aufstellungsbeschluss
0.1 MB
Datumsbezug: 03.02.2018

© Nicola Rouette-Lauer E-Mail

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