2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Naumburg (Saale) außerhalb unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

- Amtliche Bekanntmachung -

Präambel

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 S. 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA 2014, S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBI. LSA S. 209), des § 22 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBI. LSA 2001, S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBI. LSA S. 108) und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA 1996, S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBI. LSA S. 712) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 07.06.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung wird in folgenden Punkten geändert:

Die Anlage „Gebührentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Naumburg (Saale)" wird wie folgt neu gefasst:

Gebührentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Naumburg (Saale

  Gebührentatbestand Gebühr je Stunde Gebühr je Minute
1. Personaleinsatz
1.1. Einsatzkraft im Einsatzdienst 26,06 € 0,43 €
2. Einsatz von Fahrzeugen inklusive Beladung und Ausstattung (ohne Personal)
2.1. Kommandowagen 10,72 € 0,18 €
2.2. Mannschaftstransport/Mehrzweckfahrzeug 62,53 € 1,04 €
2.3. Kraftfahrdrehleiter 140,03 € 2,33 €
2.4. Löschfahrzeug/Hilfeleistungslöschfahrzeug 65,19 € 1,09 €
2.5. Tanklöschfahrzeug 43,19 € 0,72 €
2.6. Hochdrucklöschfahrzeug 57,53 € 0,96 €
2.7. Kleinlösch- und Tragkraftspritzenfahrzeug 102,92 € 1,72 €
2.8. Rüstwagen 16,93 € 0,28 €
2.9. Gerätewagen 7,28 € 0,12 €
2.10. Schlauchwagen 48,20 € 0,80 €
3. Brandsicherheitswachen
3.1. Einsatzkraft im Einsatzdienst (50% von 1.1.) 13,03 € 0,22 €
3.2. Fahrzeuge (pauschal pro eingesetztem Fahrzeug, wenn Gebührentarif nicht eine geringere Gebühr für das eingesetzte Fahrzeug vorsieht) 10,00 € 0,17 €
4. Verbrauchsmaterialien
  Verbrauchsmaterial aller Art und Ersatzfüllungen und -teile werden zum jeweiligen Tagespreis der Wiederbeschaffung berechnet.
5. Entsorgungskosten
  Die Entsorgung von aufgenommenen Öl- und Kraftstoffen, sonstigen Chemikalien sowie von Öl-, Säurebinde- oder Schaummitteln wird nach den tatsächlichen Entsorgungskosten berechnet.
6. Einsatz des Rettungsbootes
  Der beim kostenpflichtigen Einsatz eines Rettungsbootes verbrauchte Kraftstoff wird nach den Wiederbeschaffungskosten berechnet.
7. Fehlalarm Brandmeldeanlagen
 

Bei Fehlalarm durch automatische Brandmeldeanlagen werden die Gebühren mindestens für

  • fünf Einsatzkräfte und
  • den Kommandowagen und ein Tanklöschfahrzeug für eine halbe Stunde berechnet.
8. Unfugalarm/Böswilliger Alarm
  Der beim kostenpflichtigen Einsatz eines Rettungsbootes verbrauchte Kraftstoff wird nach den Wiederbeschaffungskosten berechnet.
9. Leistungen Dritter
 

Kosten für Leistungen Dritter, die in Folge eines Einsatzes in Anspruch genommen worden sind, werden in der der Stadt Naumburg (Saale) in Rechnung gestellten Höhe weiter berechnet.

Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Naumburg (Saale), den 13.06.2023

gez. Armin Müller
Oberbürgermeister

Datumsbezug: 30.06.2023

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