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Informationen zur Briefwahl

Beantragung des Wahlscheins online, per Post und vor Ort im Briefwahlbüro möglich

Beispielbild Wahlen ©pexels

Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen) statt. Bis zum 19. Mai 2024 werden daher allen Bürgerinnen und Bürgern, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigungen zugesandt. Auf der Rückseite dieser Benachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Dieser kann ausgefüllt an die Stadt Naumburg (Saale) zurückgesendet werden, um den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Alternativ kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zur Beantragung genutzt werden.

Die Stadt Naumburg (Saale) richtet darüber hinaus ein Briefwahlbüro ein, welches sich im technischen Rathaus (Friedrich-Fröbel-Straße 44, 06618 Naumburg) befindet und ab dem 21.05.2024 geöffnet ist. Dort ist es zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich, den Wahlschein und die Unterlagen für die Briefwahl zu beantragen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Zeitraum vom 21.05. bis 07.06.2024:

Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag vor der Wahl (7. Juni 2024) 09.00 – 18.00 Uhr

Wahlscheinanträge werden nur bis spätestens 7. Juni 2024 entgegengenommen (§ 26 Abs. 4 EuWO und § 24 Abs. 5 KWO LSA). In den Ausnahmefällen der §§ 24 Abs. 2, 26 Abs. 4 S. 2 EuWO und § 22 Abs. 2 KWO LSA werden Wahlscheinanträge noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, entgegengenommen. Für diese Ausnahmefälle ist das Briefwahlbüro am Samstag vor der Wahl, dem 8. Juni 2024, von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

 

29.04.2024

© Linda Ehrlich E-Mail

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