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Aufforderung der Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Naumburg (Saale) fordert die im Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) dazu auf, bis zum 08. März 2024 Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vorzuschlagen.

Beachten Sie das gemäß § 13 Abs. 2 KWG LSA Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlehrenamtes bestellt werden können.

Die vollständige Bekanntmachung ist nachstehend als PDF-Download zu finden.

Symbol Beschreibung Größe
Aufforderung_Wahlhelfer_P&WG.pdf
0.1 MB
24.01.2024

© sg 10

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