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Bebauungsplan Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ Bad Kösen

- Amtliche Bekanntmachung -

Bebauungsplan Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ Bad Kösen

1. Änderung

Bekanntmachung der Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. Juli 2023 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2a BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 601 "Wohngebiet am Seekurpark", Bad Kösen, für die im angefügten Lageplan gekennzeichnete Fläche beschlossen. Es handelt sich dabei um eine im Süden des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ gelegene Teilfläche.

Das städtebauliche Ziel besteht in der Entwicklung dieser Teilfläche als allgemeines Wohngebiet. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist sie zur Errichtung kurbezogener Einrichtungen festgesetzt.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Trotz des gewählten vereinfachten Verfahrens ist eine Umweltprüfung durchgeführt worden.

Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch.

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das im Lageplan gekennzeichnete Flurstück 157 der Flur 9 der Gemarkung Bad Kösen.

 

Naumburg (Saale), den 11.08.2023                                     

gez. Armin Müller                                            [Siegel]
Oberbürgermeister

[(c): Stadt Naumburg]
08.08.2023

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