Amtliche Bekanntmachung
5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale)
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB
i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2019 für den Bereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) folgenden Beschluss gefasst (Vorlagen-Nr. 15/19):
Der vorliegende Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) mit Stand 25.01.2019, bestehend aus der Planzeichnung mit Planzeichenerklärung und der Begründung mit Umweltbericht, wird gebilligt.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen, sind für die Dauer eines Monats zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB über die öffentliche Auslegung zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf aufzufordern. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegungszeit von jedermann Hinweise und Stellungnahmen schriftlich und zur Niederschrift vorgebracht werden können.
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) ist mit der Darstellung einer Sonderbaufläche "Weingut" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bebauungsplan zur Entwicklung des Standortes im Ortsteil Roßbach zu schaffen.
Die Lage des Änderungsbereiches ist auf nachstehender Karte erkennbar.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) mit Stand 25.01.2019, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie die hierzu bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen liegen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
29.04.2019 bis einschließlich 29.05.2019
in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Stadtplanung, im Vorraum von Zimmer 302, Markt 12 während folgender Zeiten:
Mo 09.00 - 12.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
und im Bürgerbüro Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße während folgender Zeiten:
Mo, Di, Do 09.00 - 18.00 Uhr
Mi 09.00 - 12.00 Uhr
Fr 09.00 – 14.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat (04.05.2019) 09.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Jedermann kann in dieser Zeit Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Naumburg (Saale) unter den o.g. Anschriften abgeben oder zur Niederschrift vortragen.
Während der o. g. Frist wird der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de - Bekanntmachungen sowie auf der Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter: www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
einzusehen sein.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) (Stand: 25.01.2019)
Begründung zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) (Stand: 25.01.2019)
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale). Der Umweltbericht wird gemäß den Maßgaben der §§ 2 (4) und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Er beschränkt sich auf die von der 5. Änderung berührten Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die Ermittlung zu erwartender Umweltauswirkungen erfolgt für Darstellungen, mit denen erstmalig durch die 5. Änderung des Flächennutzugsplanes ein Nutzungswandel (Umwandlung in eine andere Art der Nutzung) ermöglicht wird. Darstellungen, die sich aus nachrichtlichen Übernahmen anderer Zulassungsverfahren ergeben, unterliegen nicht der hiesigen Umweltprüfung.
im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
o Mensch – mit Aussagen u.a. zur Immissionsbelastung (gewerbliche und Verkehrsgeräusche) und zur Zunahme der Verkehrsfrequenz
o Arten und Lebensgemeinschaften – mit Aussagen u. a. zum Biotop-/Habitatpotenzial und zur perspektivischen Gehölzsukzession Boden/Bodenfunktion/Grundwasser/Flächenverbrauch – mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen und zur Bodenbeanspruchung/Neuversiegelung
o Oberflächengewässer – mit Aussagen u. a. zu einem Graben und zur Einleitmenge von Niederschlagswasser
o Klima/Luft – mit Aussagen u. a. zu Immissionsschutzkonflikten vorhandener Verkehrswege
o Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zur Raum- bzw. Landschaftsbildwirkung
o Kultur- und Sachgüter – mit Aussagen u.a. zur Inwertsetzung einer städtebaulichen Fehlstelle
Stellungnahmen mit zusätzlichen umweltrelevanten Informationen aus der der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.10.2018 mit Umweltinformationen zu potenziell hohen Grundwasserständen
Stellungnahme des Landeszentrum Wald LSA im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.10.2018 mit Umweltinformationen zur potenziellen Sukzession von Wald
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 22.10.2018 mit Umweltinformationen zu Emissionen aus dem angrenzenden Bahnbetrieb.
Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 (2) BauGB.
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Naumburg, den 18.04.2019
gez. Bernward Küper Siegel
Oberbürgermeister