STARTSEITE

Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 6. September 2026

- Amtliche Bekanntmachung -

  1. Am Sonntag, dem 06. September 2026

findet im Land Sachsen-Anhalt die

Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt

statt.

Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

 

  1. Die Stadt Naumburg (Saale) ist in folgende 25 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirksnr.

Wahlbezirk / Wahlraum

Barrierefreiheit

000001

Albert-Schweitzer-Schule (Hort)

Kösener Straße 70

06618 Naumburg (Saale)

nicht barrierefrei

000002

Salztorschule

Speiseraum

Kramerplatz 13

06618 Naumburg (Saale)

nicht barrierefrei

000003

Caritas Behindertenwerk GmbH BLK

Nordstraße 15

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000004

Kindertageseinrichtung „Zwergenland“

Kuglerstraße 9

06618 Naumburg (Saale)

nicht barrierefrei

000005

Domgymnasium

Thomas-Müntzer-Straße 22/23

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000006

Finanzamt

Oststraße 26/26a

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000007

Utaschule

Speiseraum

Schönburger Straße 20

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

 

000008

Begegnungsstätte der Heilsarmee

Schreberstraße 22b

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000009

Bürgerbüro

Eingang Herrenstraße

Markt 1

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000010

Kinder-Eltern-Zentrum „Domspatz“

Wenzelsring 4

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000011

Technisches Rathaus

Friedrich-Fröbel-Straße 44

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000012

Integrative Kindertageseinrichtung „Am Holländer“

Flemminger Weg 90

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000013

Kindertageseinrichtung "Max Klinger"

Kleinjena

Unter den Hassenbergen 6a

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000014

Bürgerhaus Schellsitz

Schellsitz

Schellsitz 51

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000015

Kindertagesseinrichtung "Flemminger Kinderwelt"

Flemmingen

Almricher Weg 2

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000016

Dorfgemeinschaftshaus Boblas

Boblas

Boblaser Straße 21

06618 Naumburg (Saale)

nicht barrierefrei

000017

Ortsteilverwaltung Beuditz

Beuditz

Wethautalstraße 8

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000018

Dorfgemeinschaftshaus Eulau

Eulau

Gosecker Weg 6

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000019

Lazarus-Haus Seniorenbegegnungsstätte

Bad Kösen

Elly-Kutscher-Straße 12

06628 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000020

Kindertageseinrichtung "Sonnenschein"

Bad Kösen

Salinenstraße 5

06628 Naumburg (Saale)

barrierefrei


000021

Rathaus Bad Kösen

Bad Kösen

Lindenstraße 9

06628 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000022

Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“

Hassenhausen

Siedlngsstraße 12

06628 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000023

Dorfgemeinschaftshaus Janisroda

Janisroda

Janisroda 14

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000024

Vereinshaus Prießnitz

Prießnitz

Thüringer Straße 14

06618 Naumburg (Saale)

barrierefrei

000025

Kindertageseinrichtung "Rasselbande"

Crölpa-Löbschütz

Löbschützer Straße 2

06628 Naumburg (Saale)

barrierefrei

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.07.2026 bis zum 16.08.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

 

  1. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten zusammen:

 

Briefwahllokal 1

Dienstgebäude Marienstraße

Raum 20

Marienstraße 32/33,

06618 Naumburg (Saale)

- barrierefrei -

Auszählung der Wahlbezirke

000006

000011

000017

000023

 

 

 

 

Briefwahllokal 2

Dienstgebäude Markt 12

Raum 003

Markt 12,

06618 Naumburg (Saale)

- barrierefrei -

Auszählung der Wahlbezirke

000001

000008

000010

 

 

 

 

Briefwahllokal 3

Großer Ratskellersaal

Markt 1, 06618 Naumburg (Saale)

- nicht barrierefrei -

Auszählung der Wahlbezirke

000005

000012

000015

000022

000025

 

       

Briefwahllokal 4

Kleiner Ratskellersaal

Markt 1, 06618 Naumburg (Saale)

- nicht barrierefrei -

Auszählung der Wahlbezirke

000002

000007

000009

000014

000024

 

 

 

 

Briefwahllokal 5

Rathaus, Raum 104

Markt 1, 06618 Naumburg (Saale)

- barrierefrei -

Auszählung der Wahlbezirke

000004

000016

000019

000021

 

 

 

 

Briefwahllokal 6

Trauzimmer

Markt 1, 06618 Naumburg (Saale)

- barrierefrei -

Auszählung der Wahlbezirke

000003

000013

000018

000020

   
         


Die Auszählung der Stimmen erfolgt ab 18:00 Uhr. Die o. g. Räumlichkeiten werden im Rathaus, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) nochmals durch Aushang bekannt gegeben.

  1. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

    Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis, Pass oder ein sonstiges amtliches Lichtbilddokument bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt.

    Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern
  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei sofern vorhanden auch ihrer satzungsgemäßen Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

  2. für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien sofern vorhanden auch ihrer satzungsgemäßen Kurzbezeichnungen und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

  1. Der Wahlberechtigte gibt
  1. die Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und

  2. die Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 30 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).


  2. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

  2. durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 4 Abs. 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).

    Ein Wahlberechtigter, der des Lenes unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer von Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 4 Abs. 4 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Diese Bekanntmachung wird unter der Internetadresse www.naumburg.de veröffentlicht.


Naumburg (Saale), den 19.08.2026

Armin Müller
Oberbürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
20260819_LTW_Wahlbekanntmachung.pdf
0.7 MB
06.09.2026

© Linda Ehrlich E-Mail

Zurück