In der Stadt Naumburg (Saale) wird ganzjährig Gästebeitrag erhoben. Die Regelungen zum Gästebeitrag sind in der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags (Gästebeitragssatzung) festgeschrieben.
Zahlungspflicht
Gästebeitragspflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt übernachten oder sich sonst über Nacht aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes in Naumburg (Saale) zu haben, und denen die Möglichkeit zur Nutzung der Einrichtungen geboten wird (§ 2 der Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages).
Höhe des Gästebeitrages
Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. An- und Abreise gelten als ein Tag.
Die Höhe des Gästebeitrages inkl. gesetzlich gültiger MwSt. beträgt pro Tag und Person:
01.01. bis 31.03.2026 | 2,40 €
ab 01.04.2026 ganzjährig | 3,00 € ab 16 Jahre
ab 01.04.2026 ganzjährig | 1,50 € ab 6 Jahre sowie Aufsichtspersonen von Klassenfahrten
ab 01.04.2026 ganzjährig | 2,40 € Personen in Kurkliniken ab 16 Jahre
Der Jahresgästebeitrag beträgt pro Zahlungsschuldner (Dauergäste) 100,00 €
Befreiungen
- Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
- Kinder und Jugendliche in Kurkliniken bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Personen die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes im Erhebungsgebiet aufhalten.
- Verwandte, Besucher oder Gäste von Personen die ihre Hauptwohnung im Erhebungsgebiet haben, wenn diese ohne Entgelt oder Kostenerstattung
in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises sowie deren Begleitpersonen,
wenn diese laut Ausweis erforderlich sind.
- Teilnehmer von Trainings- Probelagern, einschließlich deren Trainer und Aufsichtspersonen.
- Inhaber einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet.
- Patienten und deren Begleitpersonen von Kliniken, die Betten als Akutkrankenhaus vorhalten.
Gästekarte
- Jeder beitragspflichtige Gast erhält eine Gästekarte.
- Nicht beitragspflichtige, mitreisende Personen werden zusätzlich auf der Gästekarte eingetragen.
- Gästekarten sind personengebunden, nicht übertragbar und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Nicht Zahlungspflichtige Gäste (Gästebeitragsatzung § 4, Befreiungen), die den Gästebeitrag freiwillig entrichten erhalten eine Gästekarte.
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