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Quarantänemaßnahmen für Reiserückkehrer werden verlängert

7. Allgemeinverfügung erlassen
Reiserückkehrer, die sich im Ausland aufgehalten haben, müssen sich auch weiterhin in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt des Landratsamtes melden. Diese Maßnahme, die zum 30. April laut 5. Allgemeinverfügung ausgelaufen wäre, wird ... [mehr]

4. SARS CoV-2 Eindämmungsverordnung inkl. Bußgeldkatalog

Aufgrund von § 32 Satz 1 und § 54 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), tritt die 4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des ... [mehr]

5. Allgemeinverfügung: Quarantäne für Reiserückkehrer

Reiserückkehrer, die sich seit dem 1. April 2020 im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt im Landratsamt melden. Hierzu hat Landrat Götz Ulrich heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ... [mehr]
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