Bebauungsplan Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen - Aufstellungsbeschluss und Änderung des Geltungsbereiches

- Amtliche Bekanntmachung -

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 mit Vorlage-Nr. 157/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Kohlenstraße am südlichen Ortsrand des Ortsteils Flemmingen. Im Rahmen der Bearbeitung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen wurde festgestellt, dass der ursprüngliche Geltungsbereich für die vorgesehene Nutzung nicht in Gänze erforderlich ist und ein großer Teil weiterhin wie bisher genutzt werden kann. Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat daher in seiner Sitzung am 17.04.2020 (im schriftlichen Verfahren) die Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 303 beschlossen (Beschluss-Nr. 13/20).

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstückes 700 (Kohlenstraße) sowie den nördlichen Teil des Flurstückes 179 in der Gemarkung Flemmingen, Flur 3. Der für das Vorhaben nunmehr notwendige und ausreichende Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (siehe Anlage).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13b und 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen (Beschluss Nr. 157/19). Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Mit dem Bebauungsplan Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern am Standort geschaffen werden.

Gemäß § 13 b i.V.m § 13 a Abs. 2 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über wesentliche Auswirkungen der Planung unterrichten.

Der Aufstellungsbeschluss sowie die Änderung des Geltungsbereiches werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Er ist auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de -> Bekanntmachungen einsehbar.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Naumburg (Saale) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Diese Ausweisung deckt sich nicht mit den aktuellen Planungsabsichten. Aufgrund des Verfahrens nach § 13a BauGB ist es jedoch möglich, den Flächen­nutzungsplan nachträglich auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.

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Bebauungsplan Nr. 303 - Aufstellungsbeschluss
0.6 MB
Datumsbezug: 15.05.2020

© Matthias Mann E-Mail

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