Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. September 2026 das endgültige Wahlergebnis der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Janisroda/Neujanisroda vom 06. September 2026 festgestellt.
Gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2023 (GVBl. LSA S. 590), in Verbindung mit § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.09.2023 (GVBl. LSA S. 501), wird das Wahlergebnis bekannt gemacht.
Janisroda/ Neujanisroda
Zahl der Wahlberechtigten: 156
Zahl der Wähler/innen: 142
Zahl der gültigen Stimmzettel: 139
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 3
Zahl der gültigen Stimmen: 415
Wahlbeteiligung: 91,0 %
Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:
Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag - Stimmen - Sitze
- Wählergruppe Janisroda-Neujanisroda - 275 - 2
- Einzelbewerber Zweigler - 24 - 0
- Einzelbewerber Bergner - 60 - 0
- Einzelbewerberin Friedel - 56 - 0
Es sind folgende Bewerber/innen gewählt:
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Wählergemeinschaft Janisroda / Neujanisroda
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lfd. Listen-Nr.:
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Bewerber/innen
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Stimmenanzahl
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2.
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Neumann, Maik
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159
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1.
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Seidel, Mareike
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116
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Nächst festgestellte Bewerber/innen in der entsprechenden Reihenfolge:
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Wählergemeinschaft Janisroda / Neujanisroda
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lfd. Listen-Nr.:
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Bewerber/innen
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Stimmenanzahl
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keine
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Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte der Stadt Naumburg (Saale), jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat und der Gemeindewahlleiter der Stadt Naumburg (Saale) sowie die für die Stadt Naumburg (Saale) zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Gemeinderatswahl Einspruch erheben (Wahleinspruch). Der Wahleinspruch ist bei:
Stadt Naumburg (Saale)
Gemeindewahlleiter
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)
binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Gemeindewahlleiters ist an den Gemeinderat zu richten.
Naumburg (Saale), den 09. September 2026
Dr. Lars-Peter Maier
Gemeindewahlleiter