STARTSEITE

Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse der Ergänzungswahl in der Ortschaftsrat Janisroda/Neujanisroda am 06.09.2026

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. September 2026 das endgültige Wahlergebnis der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Janisroda/Neujanisroda vom 06. September 2026 festgestellt.

Gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2023 (GVBl. LSA S. 590), in Verbindung mit § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.09.2023 (GVBl. LSA S. 501), wird das Wahlergebnis bekannt gemacht.

Janisroda/ Neujanisroda

Zahl der Wahlberechtigten:             156

Zahl der Wähler/innen:                     142

Zahl der gültigen Stimmzettel:         139

Zahl der ungültigen Stimmzettel:    3

Zahl der gültigen Stimmen:              415

Wahlbeteiligung:                              91,0 %

 

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag - Stimmen - Sitze

 

  1. Wählergruppe Janisroda-Neujanisroda - 275 - 2
  2. Einzelbewerber Zweigler - 24 - 0
  3. Einzelbewerber Bergner - 60 - 0
  4. Einzelbewerberin Friedel - 56 - 0

 

Es sind folgende Bewerber/innen gewählt:

Wählergemeinschaft Janisroda / Neujanisroda

lfd. Listen-Nr.:

Bewerber/innen

Stimmenanzahl

2.

Neumann, Maik

159

1.

Seidel, Mareike

116

 

 

Nächst festgestellte Bewerber/innen in der entsprechenden Reihenfolge:

Wählergemeinschaft Janisroda / Neujanisroda

lfd. Listen-Nr.:

Bewerber/innen

Stimmenanzahl

 

keine

 

 

Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte der Stadt Naumburg (Saale), jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat und der Gemeindewahlleiter der Stadt Naumburg (Saale) sowie die für die Stadt Naumburg (Saale) zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Gemeinderatswahl Einspruch erheben (Wahleinspruch). Der Wahleinspruch ist bei:

Stadt Naumburg (Saale)
Gemeindewahlleiter
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)

binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Gemeindewahlleiters ist an den Gemeinderat zu richten.

 

Naumburg (Saale), den 09. September 2026

 

Dr. Lars-Peter Maier
Gemeindewahlleiter

Symbol Beschreibung Größe
02.08.05 - Bekanntmachung_Ergebnis_Ergänzungswahl.pdf
0.2 MB
10.09.2026

© Linda Ehrlich E-Mail

Zurück