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Bebauungsplan Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ der Stadt Naumburg (Saale)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat bereits in seiner Sitzung am 18.07.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 20.10.2012 ortsüblich bekanntgemacht. Nach dem Erwerb der Immobilie durch eine Investorengruppe im Jahr 2019 wurden die Planungsziele weiter konkretisiert und darauf aufbauend die Vorentwurfsunterlagen erarbeitet. Dementsprechend wird das Planverfahren nun mit der öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen weitergeführt.

Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist es, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen und es einer neuen gebietsverträglichen Nutzung zuzuführen sowie in die historisch geprägte und zum Teil denkmalgeschützte Umgebung einzubinden. Es soll ein urbanes, innerstädtisches Gebiet mit einem Mix aus Wohnen, nichtstörendem Gewerbe und anderen Nutzungen am Altstadtring entstehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ umfasst das Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt und Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. Die Grenzen des ca. 1,9 ha großen Plangebiets sind im beigefügten Kartenausschnitt (Abbildung 1) dargestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung auf der Grundlage des § 13a BauGB. Der § 13a BauGB kann angewendet werden, weil es sich vorliegend um eine Wiedernutzbarmachung von innerstädtischen Flächen handelt. In diesem Verfahren ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB eine Umweltprüfung bzw. ein Umweltbericht nicht erforderlich.

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Naumburg (Saale) wird für das Plangebiet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nachträglich auf dem Wege der Berichtigung angepasst.

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zu diesem Zweck liegen die Vorentwurfsunterlagen sowie plangebietsbezogene Gutachten in der Zeit vom 24.01.2022 bis einschließlich 21.02.2022 in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) im Pfortenbereich, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

  • Montag
    von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

  • Dienstag:
    von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

  • Mittwoch:
    von 09.00 - 12.00 Uhr

  • Donnerstag:
    von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

  • Freitag:
    von 09.00 - 12.00 Uhr

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden im Fachbereich Stadtentwicklung und Bau, Sachgebiet Stadtplanung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 03445 273 217).

Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse möglich: stadtplanung[at]naumburg-stadt.de.

Die Einsichtnahme in den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ ist auch über das Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) - Unterkategorie: Bekanntmachungen - unter folgendem Link möglich:

https://www.naumburg.de/de/bekanntmachungen.html

Ergänzend zur Auslegung der Vorentwurfsunterlagen ist eine Öffentlichkeitsveranstaltung, in der Rückfragen zur vorliegenden Planung gestellt werden können, im Frühjahr 2022 vorgesehen. Aufgrund der aktuell schwer einschätzbaren Entwicklung der Corona-Situation wird der Termin für die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekanntgegeben.

Hinweis Corona-Schutzmaßnahmen: Für die Verwaltungsgebäude gilt die 3G-Regelung - ein entsprechender Nachweis muss beim Betreten vorgelegt werden. Darüber hinaus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend erforderlich.

Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Symbol Beschreibung Größe
B-Plan-30-Vorentwurf-Planzeichnung
2.7 MB
B-Plan-30-Vorentwurf-Begruendung
1.4 MB
B-Plan-30-Vorentwurf-Strukturkonzept
0.9 MB
B-Plan-30-Verkehrsuntersuchung-Erläuterungstext
2.2 MB
B-Plan-Nr.-30-Verkehrsuntersuchung
3.4 MB
B-Plan-Nr.-30-Artenschutz
5.2 MB

© Matthias Mann E-Mail

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