Der Bebauungsplan der Innenstadtentwicklung Nr. 30 „Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Naumburg (Saale) vom 10.04.2026 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB Rechtskraft erlangt.
Die ausgefertigte Planurkunde im Original mit Begründung kann in der Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale)
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