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Bebauungsplan Nr. 6 "Kurgebiet Galgenberg", Bad Kösen, inklusive Teilaufhebung

Der Bebauungsplan Nr. 6 „Kurgebiet Galgenberg“, Bad Kösen, hat mit ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB Rechtskraft erlangt. Gleiches gilt für seine Teilaufhebung.

Der Bebauungsplan mit Begründung und seine Teilaufhebung können in der Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Für weitere Informationen und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Stadtverwaltung Naumburg, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale)

Telefon: 03445 / 273-201

E-Mail: stadtplanung@naumburg-stadt.de 

 

Ziel des Planverfahrens
Für die am östlichen Rand von Bad Kösen südlich der Bundesstraße 87 gelegene Fläche liegt ein Bebauungsplan vor , der am 13. März 1996 in Kraft getreten ist. Er weist Sondergebiete für kurbezogene Einrichtungen, ein Wohngebiet, Verkehrsflächen, Wasserflächen (Gräben) und - für die im Landschaftsschutzgebiet (LSG) gelegenen Flächen - Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus.

Die Fläche ist mit einer Größe von ca. 43,4 ha überwiegend bebaut und genutzt. Für den nordöstlichen Teil des Plangebietes wurde ein Änderungsverfahren mit dem Ziel durchgeführt, dort ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln (Bebauungsplan Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark"). Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet am Seekurpark" wurde durch den Gemeinderat der Stadt Naumburg am 17. April 2019 gefasst.

Gegenstand dieses Planverfahrens ist eine Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 6 ,.Galgenberg" für den östlich des Wohngebietes (Bebauungsplan Nr. 601) gelegenen Teil, der vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Saale" liegt. Hierzu ist folgendes auszuführen:
Durch die neue Gebietsausweisung des Bebauungsplans Nr. 601 „Wohngebiet am Seekur­park" bestand ein Widerspruch zur LSG-Ausweisung, da die Gefahr einer privaten Nutzung bestand und das LSG somit seine Funktion als Pufferzone zwischen der Bebauung und dem anschließenden Naturschutzgebiet (NSG) .,Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen" und dem in diesen Bereich flächengleichen Besonderen Schutzgebiet nach FFH-Richtlinie ,.Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen" ggf. nicht mehr erfüllen könnte.

Deshalb war eine Aufhebung des Bebauungsplans für diesen Bereich erforderlich (vgl. Abb.).

Für das Landschaftsschutzgebiet gilt ein höherrangiges Recht. Aus der Schutzgebiets­verordnung des LSG „Saale" ergeben sich auch die erforderlichen Pflegemaßnahmen. Weiterer Regelungen bedarf es daher nicht.

Der seit 1996 rechtskräftige Bebauungsplan soll für eine Teilfläche aufgehoben werden. Für diese Fläche des Plangebietes ist der Bebauungsplan bislang nicht umgesetzt worden.
Aufgrund der Lage dieser Fläche im Landschaftsschutzgebiet und des westlich angrenzenden Bebauungsplans Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark" besteht auch keine Notwendigkeit dazu. Im Hinblick auf die Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes werden somit Beeinträchtigungen vermieden.

Aus der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern haben sich keine Auswirkungen ergeben.
Aus der Gegenüberstellung der im Bebauungsplan zulässigen Flächennutzung und der Flächennutzung nach der Aufhebung ergibt sich eine faktische Entsiegelung von ca. 0,21 ha.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans für diesen Teilbereich sind keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Symbol Beschreibung Größe
BP 6 'Kurgebiet Galgenberg' Bad Kösen - Planzeichnung
9.2 MB
BP 6 'Kurgebiet Galgenberg' Bad Kösen - Begründung
3.1 MB
BP 6 'Kurgebiet Galgenberg' Bad Kösen - Grünordnungsplan
5.9 MB
BP 6 'Kurgebiet Galgenberg' Bad Kösen Teilaufhebung - Planzeichnung
5 MB
BP 6 'Kurgebiet Galgenberg' Bad Kösen Teilaufhebung - Begründung
1.2 MB
BP 6 'Kurgebiet Galgenberg' Bad Kösen Teilaufhebung - Zusammenfassende Erklärung
0.8 MB
BP 6 'Kurgebiet Galgenberg' Bad Kösen Teilaufhebung - Bekanntmachung
0.3 MB
BP 6 'Kurgebiet Galgenberg' Bad Kösen Teilaufhebung - Übersichtsplan (Anlage zur Bekanntmachung)
0.3 MB
15.11.2019

© Matthias Mann E-Mail

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