Die Bewohnerparkregelung für die Burg- und August-Bebel-Straße tritt zum 1.9.2021 in Kraft.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises sind ein Wohnsitz in diesem Gebiet (Personalausweis) und der Nachweis über einen PKW (Kfz-Zulassung). Im Falle eines Firmenwagens wird der Nachweis des Halters über die Nutzungsberechtigung benötigt. Die Bewohnerausweise können bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus, Markt 1, Zimmer 220, zu den Sprechzeiten beantragt werden. Ein digitaler Antrag ist unter Beifügung der Nachweise auch in elektronischer Form möglich (ordnungsamt[at]naumburg-stadt.de).
Die Bewohnerparkausweise gelten 12 Monate. Die Gebühr beträgt 30,00 EUR. Ein Anspruch auf eine bestimmte Parkfläche besteht nicht.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist jeweils die Nordseite der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) reserviert. An einigen Stellen werden Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um Besucherinnen und Besuchern, Liefer- oder Pflegediensten das Parken zu erleichtern.