Der Ausschuss für Bau und Wirtschaft der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 02.06.2026 die Widmung der Verkehrsflächen im Bereich des Parkplatzes „Dom – Georgenstraße“ gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) als öffentliche Verkehrsfläche beschlossen.
Die Widmung erfolgt als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA.
Die Widmung umfasst Teilflächen der folgenden Flurstücke der Gemarkung Naumburg, Flur 4:
Flurstück 348/1
Flurstück 348/2
Flurstück 350/4
Flurstück 1494
Maßgeblich für den räumlichen Umfang der Widmung sind die Darstellungen und Markierungen im als Anlage beigefügten Lageplan.
Die betreffenden Verkehrsflächen werden bereits tatsächlich für öffentliche Verkehrszwecke genutzt und stehen der Allgemeinheit dauerhaft zur Verfügung. Mit der Widmung wird die bestehende öffentliche Verkehrsnutzung straßenrechtlich nachvollzogen und dauerhaft gesichert.
Der als Anlage beigefügte Lageplan „Parkplatz Dom – Georgenstraße“ ist Bestandteil dieser Bekanntmachung und kennzeichnet die von der Widmung erfassten Flächen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, 06618 Naumburg (Saale), erhoben werden.
Naumburg (Saale), den 04.08.2026
Armin Müller
Oberbürgermeister