Die Stadtverwaltung Naumburg (Saale) informiert, dass für Kinder der Eltern, welche in festgelegten Schlüsselbereichen gemäß der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung tätig sind, weiter ein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Um den Erziehungsberechtigten die Einreichung des für die Betreuung notwendigen Formulars zu ermöglichen, sind diese auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter diesem Artikel sowie unter dem Menüpunkt "Formulare" zum Download bereitgestellt.
Zudem wird hiermit darauf verwiesen, dass bereits gestellte und durch die Stadtverwaltung Naumburg (Saale) genehmigte Anträge trotz Befristung, weiterhin ihre Gültigkeit behalten.