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Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2022

Aufgrund des § 120 Absatz 1 KVG für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 29.04.2026 folgenden Beschluss (Vorlagen-Nr.: 31/26) gefasst:

1. Der Oberbürgermeister stellt gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA und auf Basis des Prüfungsberichtes der Stabsstelle Rechnungsprüfung vom 05.03.2026 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 fest.

2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 199.615.992,74 Euro. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.202.413,20 Euro wird gemäß § 23 KomHVO LSA der Ergebnisrücklage zugeführt.

3. Der Gemeinderat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung.

Der Jahresabschluss 2022 einschließlich Anhang und Anlagen liegt vom 29.06. – 07.07.2026 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang über Herrenstraße zu folgenden Zeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, öffentlich aus.

 

Naumburg, den 24.06.2026

 

Armin Müller
Oberbürgermeister                                                   (Siegel)           

© Linda Ehrlich E-Mail

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Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2022

Aufgrund des § 120 Absatz 1 KVG für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 29.04.2026 folgenden Beschluss (Vorlagen-Nr.: 31/26) gefasst:

1. Der Oberbürgermeister stellt gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA und auf Basis des Prüfungsberichtes der Stabsstelle Rechnungsprüfung vom 05.03.2026 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 fest.

2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 199.615.992,74 Euro. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.202.413,20 Euro wird gemäß § 23 KomHVO LSA der Ergebnisrücklage zugeführt.

3. Der Gemeinderat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 120 Absatz 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung.

Der Jahresabschluss 2022 einschließlich Anhang und Anlagen liegt vom 29.06. – 07.07.2026 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang über Herrenstraße zu folgenden Zeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, öffentlich aus.

 

Naumburg, den 24.06.2026

 

Armin Müller
Oberbürgermeister                                                   (Siegel)           

25.06.2026

© Linda Ehrlich E-Mail