Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Der 1. Nachtragshaushalt mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 17.07.2023 bis 25.07.2023 im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße, während der Öffnungszeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

öffentlich aus.

 

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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
0.2 MB
Datumsbezug: 13.07.2023

© Nicola Rouette-Lauer E-Mail

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