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Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06. September 2026: Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt

- Amtliche Bekanntmachung -

Die im Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 26 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) i. V. m. § 5 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) aufgefordert, bis zum 15.03.2026 Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt zu benennen.

Die Vorschläge sind bei folgender Stelle einzureichen:

Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Wahlbüro
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)

oder per E-Mail an wahlen@naumburg-stadt.de.

Nach § 8 Abs. 3 LWO LSA darf niemand mehr als einem Wahlorgan angehören. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden.

 

Naumburg (Saale), den 09.02.2026

 

Armin Müller
Oberbürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
20260209_LTW_Bekanntmachungen_Parteien.pdf
0.2 MB
17.02.2026

© Linda Ehrlich E-Mail

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