Wichtige Mitteilung!
Aufgrund des Vollzugs der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO) wird die Saale (km 171,8) im Bereich Bad Kösen für den Schiffsverkehr befristet gesperrt. Gemäß § 19 Abs. 5 Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO) in der Fassung vom 30.10.2018 (GVBI. LSA Nr. 11/2009, S. 328) gilt folgende Anordnung:
Die Saale zwischen km 171,8 und km 171,4 wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für alle Arten von Fahrzeugen befristet bis zum 31.05.2020 für den Schiffsverkehr gesperrt. Von diesem Verbot ausgenommen sind die Fahrzeuge der Behörden im Lande, der Streitkräfte, des Zivil- und Katastrophenschutzes, von anerkannten Wasserrettungsorganisationen und der Wasserschutzpolizei sowie Fahrzeuge des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) bzw. die für die Baumaßnahme erforderlichen Fahrzeuge. Von diesem Verbot ebenfalls ausgenommen sind die Fahrgastschiffe „Bad Kösen" und „Rudelsburg" sowie die Seilfähre „Loreley".