STARTSEITE

Informationen zur Gewässerumlage 2022

Die Stadt Naumburg (Saale) hat Ende 2025 die Bescheide zur Gewässerumlage für das Jahr 2022 versandt. Die Bescheide für die Jahre 2023 und 2024 folgen zeitnah. Die Gewässerumlage wird einmal jährlich erhoben.

Da bezüglich der Gewässerumlage – insbesondere zum Erschwernisbeitrag – noch Fragen aufkommen, werden die Hintergründe im Folgenden kurz und verständlich erklärt:

Warum wird eine Gewässerumlage erhoben?        

Die Stadt Naumburg (Saale) ist zuständig für die Pflege und Unterhaltung von kleinen Flüssen, Bächen und Gräben (sog. Gewässer 2. Ordnung). Diese müssen regelmäßig betreut werden. Da es sich um eine überregionale Aufgabe handelt, haben sich die Kommunen in sogenannten Unterhaltungsverbänden, hier „Mittlere Saale – Weiße Elster“ und „Untere Unstrut“ zusammengeschlossen. Diese nehmen die Aufgaben stellvertretend für die Mitgliedskommunen wahr.

Die Kosten für die Unterhaltungsverbände werden über eine Umlage finanziert. Dazu hat die Stadt Naumburg (Saale) eine entsprechende Satzung erlassen.

Wie setzt sich die Gewässerumlage zusammen?
Die Umlage besteht aus zwei Bestandteilen:

1. Flächenbeitrag
Der Flächenbeitrag richtet sich ausschließlich nach der Größe des Grundstücks.

2. Erschwernisbeitrag
In bebauten und versiegelten Bereichen – zum Beispiel durch Dächer, Straßen oder Plätze – fließt Regenwasser schneller und in größerer Menge in die Gewässer.

Das erhöht den Aufwand und die Kosten für die Gewässerunterhaltung insgesamt.

Wichtig zu wissen:

  • Der Erschwernisbeitrag bewertet nicht das einzelne Grundstück.
  • Er sagt nichts darüber aus, ob ein Grundstück stark oder wenig versiegelt ist.
  • Er bildet eine gesamtörtliche Belastung ab.

Warum richtet sich der Erschwernisbeitrag nach der Einwohnerzahl?
Die Einwohnerzahl zeigt an, wie stark eine Gemeinde bebaut und versiegelt ist. Darum wird der Erschwernisbeitrag zunächst für die gesamte Gemeinde berechnet und anschließend – wie beim Flächenbeitrag – auf die einzelnen Grundstücksflächen umgelegt.

Diese Art der Berechnung ist im Landesgesetz festgelegt. Die Stadt kann sie also nicht selbst ändern. Außerdem ist der Erschwernisbeitrag begrenzt und macht nur 10 % des gesamten Beitrags aus.    
                                                              

Warum zahlen auch wenig versiegelte Grundstücke?
Die Gewässerunterhaltung dient allen Grundstücken im Gebiet:

  • Schutz vor Vernässung und Überflutung
  • geregelter Wasserabfluss
  • funktionierende Gräben, Bäche und Flüsse

Der Erschwernisbeitrag ist daher kein individueller Verursacherbeitrag, sondern ein solidarischer Kostenanteil.

 

Hinweise zu Widersprüchen

Nach dem Versand der Bescheide wurde festgestellt, dass es in mehreren Fällen zu fehlerhaften Grundstückszuordnungen gekommen ist. Das betrifft Bescheide, in denen Grundstücke aufgeführt sind, die nicht (oder nicht mehr) im Eigentum der angeschriebenen Person stehen. Die Stadtverwaltung bedauert diese Fehler sehr.

Eingehende Widersprüche werden zeitnah geprüft und entstandene Fehler entsprechend korrigiert. Ziel ist eine rechtmäßige, transparente und nachvollziehbare Erhebung der Gewässerumlage. Die Stadtverwaltung bedankt sich für die eingehenden Hinweise sowie für die Geduld und das Verständnis der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

 

Kontakt

Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechperson sind auf dem Bescheid zu finden.

© Linda Ehrlich E-Mail

Zurück