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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) - Einleitungsbeschluss

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB  i. V. m. frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 den Einleitungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) gefasst (Beschluss Nr. 30/20).
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abfall „Grün- und Astschnittplatz“ im Ortsteil Bad Kösen.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.


Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) mit Begründung liegt mit Stand 05.2020 vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom

08.06.2020 bis 10.07.2020

eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) mit Begründung; einschließlich vorläufigen Umweltberichts:

in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) im Bürgerbüro (Eingang über Herrenstraße), während folgender Zeiten:

Montag bis Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr
Freitag  09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 03445/273-0 gebeten.

Anmerkung (Stand 05.2020): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechend der weiteren aktuellen gesetzlichen Festlegungen möglich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird ihr in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 22.07.2020 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift im Bürgerbüro, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift info@naumburg-stadt.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) (Stand: 05.2020)
  • Begründung zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) (Stand: 05.2020)
  • Vorläufiger Umweltbericht als Bestandteil der Begründung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) (Stand 05.2020).

Die Einsichtnahme in den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) unter:

www.naumburg.de -> Bekanntmachungen möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Stadtplanerin, Frau Walther (Tel.-Nr. 03445 273215, E-Mail-Adresse Stefanie.Walther@naumburg-stadt.de), wird empfohlen.

Parallel zu dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Naumburg, den 29.05.2020                                                                     

Bernward Küper                              Siegel
Oberbürgermeister

 

Symbol Beschreibung Größe
8. Änderung FNP Planzeichnung
1.7 MB
8. Änderung FNP Begründung
2 MB
Amtliche Bekanntmachung Einleitungsbeschluss
65 KB
29.05.2020

© Matthias Mann E-Mail

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