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Bebauungsplan Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“, Flemmingen - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

- Amtliche Bekanntmachung -

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 17.04.2020 (im schriftlichen Verfahren) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen, mit Stand 02.03.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung gebilligt.

Es wurde bestimmt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“, Naumburg (Saale) Ortsteil Flemmingen, und die Begründung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden sollen (Beschluss Nr. 14/20).

Parallel dazu sollen gemäß § 4 (2) BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie gemäß § 2 Abs. 3 BauGB von den Nachbargemeinden Stellungnahmen zum Planentwurf einschließlich Textfestsetzungen und Begründung eingeholt werden.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen einschließlich der Begründung liegen in der Zeit vom:

25.05.2020 bis 06.07.2020  

in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) im Pfortenbereich / Bürgerbüro (Eingang über Markt 1), während folgender Zeiten:

Mo, Di, Mi, Do  09.00 - 16.00 Uhr
Fr  09.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB festgesetzte Frist wird aufgrund der aktuellen Corona-Lage um zwei Wochen verlängert. 

Anmerkung (Stand 04.2020): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme nur allein bzw. mit einer weiteren Person (oder mit Personen des gleichen Haushaltes der Einsicht nehmenden Person), jedoch immer entsprechend der aktuellen gesetzlichen Festlegungen, möglich. 

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 06. Juli 2020 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift im Pfortenbereich / Bürgerbüro, Markt 1, 06618 Naumburg vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift info@naumburg-stadt.de möglich.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf Bebauungsplan Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de ->Bekanntmachungen möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit der
zuständigen Stadtplanerin im Fachbereich Stadtplanung,  Frau Walther (Tel.-Nr. 03445 273215) wird empfohlen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

 

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

 

-           Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“ Flemmingen

-           Begründung 

-           Übersichtsgutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen vom 10.01.2020

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können  nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 303 „Südlicher Ortsrand“, Flemmingen, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit  des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 303 gemäß § 13b BauGB "Südlicher Ortsrand" Flemmingen
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
21 KB
BP Nr. 303 "Südlicher Ortsrand" Flemmingen - Begründung
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
1.3 MB
BP Nr. 303 "Südlicher Ortsrand" Flemmingen - Baugrund Übersichtsgutachten
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
5.1 MB
BP Nr. 303 "Südlicher Ortsrand" Flemmingen - Planzeichnung
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
1.5 MB
25.05.2020

© Matthias Mann E-Mail

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